Über die Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ wird nicht abgestimmt. Die Initianten haben entschieden, das Begehren zu Gunsten des revidierten CO2-Gesetzes zurückzuziehen. Bei der Umsetzung des Gesetzes wollen sie keine Kompromisse dulden.
Die Initianten wünschen dabei, dass das überarbeitete CO2-Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Der CO2-Ausstoss müsse im Inland wie im Gesetz vorgesehen bis 2020 um 20 Prozent gesenkt werden, und zwar ohne „Rechentricks“ zu Gunsten von Gaskraftwerken und anderen gewichtigen Verursachern von CO2-Emissionen.
Keine „Rechentricks“
In Zahlen ausgedrückt bedeutet die Forderung laut der Mitteilung der Initianten vom Dienstag, dass der CO2-Ausstoss im Inland 2020 weniger als 42,2 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente beträgt.
„Würden die von der Verwaltung angedachten Rechentricks bei Gaskraftwerken angewandt, wäre der Ausstoss de facto höher“, sagte Patrick Hofstetter, Präsident des Initiativkomitees, dazu auf Anfrage.
Vom Bundesrat verlangen die Initianten, dass er seine im Gesetz verankerte Kompetenz nutzt, das CO2-Reduktionsziel auf 40 Prozent zu erhöhen, dies im Einklang mit internationalen Verträgen. Nach Angaben von Hofstetter würde dies bedeuten, dass der Ausstoss im Inland statt um 20 um 25 Prozent gesenkt werden müsste.
Die Initianten sind laut Hofstetter zuversichtlich, dass dies erreicht werden könnte. Sie rechnen – ausgehend von Zahlen des Bundesrates in der Botschaft – mit Nebeneffekten von Massnahmen, die nicht direkt die Senkung des CO2-Ausstosses betreffen.
Indirekter Gegenvorschlag vom Parlament
Der Rückzug der Klima-Initiative soll den Weg frei machen für die Umsetzung des CO2-Gesetzes, das als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative gilt. Das Parlament verabschiedete die Gesetzesrevision im Dezember und empfahl die Initiative in der Frühlingssession zur Ablehnung.