Vor 75 Jahren wurde in der Schweiz zum letzten Mal ein Verbrecher zivil hingerichtet. Die Enthauptung wegen dreifachen Mordes – darunter an einem Polizisten – fand am 18. Oktober 1940 in Sarnen OW statt. Die verwendete Guillotine ist heute ein Besucherhit im Museum.
Die Hinrichtung des 32-jährigen Zürchers Hans Vollenweider war umstritten, denn die Abschaffung der Todesstrafe war vom Schweizer Stimmvolk bereits zwei Jahre davor 1938 mit 54 Prozent Ja-Stimmen beschlossen worden. Das neue Strafgesetzbuch, das die Todesstrafe nicht mehr kannte, trat aber erst 1942 in Kraft.
Der kaufmännische Angestellte Vollenweider war im Juni 1939 nach 30-monatiger Haft von einem Ausgang nicht mehr in eine Arbeitskolonie zurückgekehrt. In der Folge tötete er auf der Suche nach neuen Papieren und Geld zwei Männer sowie in Sachseln OW einen Polizisten. Am 20. September 1940 verurteilte das Kantonsgericht Obwalden Vollenweider zum Tod.
Das Obwaldner Parlament lehnte eine Begnadigung vehement ab, obschon sich die Witwe des getöteten Polizisten gegen eine Exekution aussprach. Nach einem missglückten Selbstmordversuch mit einer Glasscherbe wurde die Hinrichtung am 18. Oktober vollstreckt.
Vollenweider, der nach Aussagen des damaligen Landschreibers zum Schluss Reue gezeigt hatte, wurde kurz nach zwei Uhr aus seiner Zelle geholt und mit verbundenen Augen in die Werkstatt neben der Sarner Strafanstalt geführt. Dort war eine knapp vier Meter hohe, aus Luzern herbeigeschaffte Guillotine aufgestellt worden. Innert einer Minute wurde das Fallbeil herabgelassen.
Die verwendete Guillotine ist seit 2003 im Historischen Museum Luzern ausgestellt. Die letzte erhaltene Tötungsmaschine der Schweiz zählt zu den wertvolleren Sammlungsstücken, weil neben dem präzis angefertigten Gerüst unter anderem das Originalfallmesser, die Verpackung sowie ein Instruktionsmodell der transportierfähigen Anlage erhalten sind. Nach Angaben des Museums zählt das makabere Exponat im Parterre zu den Publikumsmagneten.
Die Tötung von Hans Vollenweider 1940 war die letzte zivilrechtliche Hinrichtung in der Schweiz. Das Militärstrafgesetz sah die Todesstrafe in Kriegszeiten noch bis 1992 für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung vor.