Vorerst keine Lizenz für GC und Thun

Die Swiss Football League (SFL) hat in erster Instanz zwei Super-League-Klubs die Lizenz für die kommende Saison verweigert. Die Grasshoppers und der FC Thun müssen ihre Dossiers nachbessern.

Die Grasshoppers und Thun müssen nachbessern (Bild: SI)

Die Swiss Football League (SFL) hat in erster Instanz zwei Super-League-Klubs die Lizenz für die kommende Saison verweigert. Die Grasshoppers und der FC Thun müssen ihre Dossiers nachbessern.

Der FC Thun zeigte sich überrascht vom Entscheid der Lizenzkommission. Vorgespräche mit der Swiss Football League hätten keinerlei Hinweise auf eine mögliche Lizenzverweigerung beinhaltet. Die Grasshoppers teilten mit, vom Entscheid Kenntnis genommen zu haben und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht nachreichen zu wollen. Beide Klubs zeigen sich zuversichtlich, die Lizenz für die kommende Saison in nächster Instanz zu erhalten.

Locarno und Servette erhalten erstinstanzlich keine Spielberechtigung für die Challenge League der Saison 2014/2015. Das gleiche Verdikt ereilt die Aufstiegsaspiranten Köniz, Le Mont LS und YF Juventus aus der 1. Liga Promotion.

Die Lizenzkommission erteilt den Klubs die Lizenz, wenn diese die geforderten Kriterien in den Bereichen Recht, Infrastruktur, Sport, Administration, Finanzen und Sicherheit erfüllen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre (u.a. Konkurs von Neuchâtel Xamax und Zwangsrelegation AC Bellinzona) legte die Kommission bei den finanziellen Kriterien ein Hauptaugenmerk auf die sorgfältige Überprüfung und Beurteilung der Plausibilität der unterbreiteten Budgets der Klubs.

Für die Lizenzverweigerungen waren entweder nicht erfüllte finanziellen Kriterien ausschlaggebend, oder aber infrastrukturelle Schwierigkeiten. Letzteres betraf insbesondere die aufstiegswilligen Klubs der ersten Liga Promotion, die über kein taugliches Stadion für die Challenge League verfügen. Die Klubs können gegen den Entscheid der Lizenzkommission innerhalb von fünf Tagen bei der nächsten Instanz einen Rekurs einreichen. Die Entscheide der Rekursinstanz werden am 19. Mai kommuniziert.

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