Die schwierige Kommunikation zwischen Kanton, Gemeinden und Bevölkerung bei der Schaffung von neuen Asylunterkünften soll im Kanton Aargau standardisiert werden. Den Behörden steht ab sofort ein Leitfaden zur Verfügung, der Vorgehen und Zuständigkeiten regelt.
Einer der Hintergründe für die Ausarbeitung des Leitfaden seien Erfahrungen gewesen, die in den vergangenen Monaten in unterschiedlichen Kontexten und an verschiedenen Orten gemacht worden seien. So umschreibt das aargauische Departement Gesundheit und Soziales (DGS) in einer Mitteilung vom Dienstag die oftmals harten Verhandlungen mit Gemeinden bei der Schaffung von neuen Asylunterkünften.
Bei der Erarbeitung des Leitfadens wurden deshalb auch die Aargauer Gemeinden miteinbezogen. Federführend war die Paritätische Kommission Kanton-Gemeinden im Asylwesen, die seit 2012 besteht. In ihr sitzen Vertreter zweier kantonaler Departemente, der Gemeindeammännervereinigung und des Gemeindeschreiberverbandes.
Die Gemeindevertreter hätten laut DGS darauf gepocht, dass im Leitfaden mit einem Muster-Dokument ein partnerschaftlicher Ablauf aufgezeigt werde. Zuständigkeiten und Kommunikation bei der Rekrutierung einer Asylunterkunft für 20 Personen und mehr werden deshalb gleichzeitig modellhaft und konkret abgebildet.
Der Kanton Aargau bekommt im laufenden Jahr mehr als 1500 Asylsuchende zugewiesen. Die Notwendigkeit, zusätzliche Asylunterkünfte zu schaffen, bleibe damit unverändert hoch, schreibt das Departement in seiner Mitteilung.