Der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny muss sich vorerst keinem zweiten Asbest-Prozess stellen. Eine Turiner Richterin entschied, die Anklage wegen vorsätzlicher Tötung an das italienische Verfassungsgericht in Rom zu überweisen.
Richterin Federica Bompieri, die die Voranhörung zu einem möglichen zweiten Prozess gegen Schmidheiny leitete, möchte wissen, ob ein erneutes Verfahren gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstösst.
Sie gab am Freitag bekannt, dass sie die verfassungsrechtlichen Einwände der Verteidigung von Stephan Schmidheiny als relevant betrachtet, wie Schmidheinys Mediensprecherin Lisa Meyerhans gegenüber der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Die entsprechenden Fragen überwies sie deshalb an das Verfassungsgericht zur Beurteilung.
In «Eternit bis» («Eternit zum Zweiten») – wie der Prozess in Italien genannt wird – geht es um 258 asbestverursachte Todesfälle in Regionen, in denen sich Asbest-Fabriken der Eternit (Italia) S.p.a. befunden haben. Die von Schmidheiny ab 1976 geführte schweizerische Eternit-Gruppe SEG war von 1973 bis zum Konkurs 1986 zunächst grösster und später deren Hauptaktionär.
Die Vorverhandlung hatte mehrere Wochen gedauert, zahlreiche Anträge um eine Teilnahme als zivile Partei wurden eingereicht. Auch das Ministerratspräsidium (Presidenza del Consiglio dei Ministri), die Region Piemont und die Provinz Alessandria hatten sich als Nebenkläger konstituiert.
Ein erstes Verfahren gegen Schmidheiny war im November 2014 mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Oberste Gericht in Rom sah die Vorwürfe, vorsätzlich eine bis heute andauernde Umweltkatastrophe verursacht zu haben, als verjährt an.