Justizministerin Simonetta Sommaruga will 2014 Vorschläge unterbreiten, wie gleiche Löhne für Mann und Frau für gleiche Arbeit erreicht werden könnten. Mit freiwilligen Massnahmen allein könne Lohngleichheit nicht durchgesetzt werden, hatte sie im November erklärt.
Für ihre Vorschläge stützt sich Sommaruga auf zwei Studien: In der ersten hat das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung staatliche Massnahmen gegen Lohndiskriminierung in 14 Ländern unter die Lupe genommen. Die zweite Studie stammt von der Universität Bern und von Interface. Sie enthält eine Reihe von Empfehlungen.
Vorgeschlagen wird etwa, ein Unternehmen zu einer internen Lohnanalyse zu zwingen, externe Kontrollen vorzunehmen und die Einrichtung einer zuständigen Stelle beim Bund, die die Anwendung eines Systems durchsetzen könnte.
Die Forscherteams nennen drei bereits umgesetzte staatliche Instrumente gegen Lohndiskriminierung. Diese stammen aus Schweden, aus Österreich und aus der kanadischen Provinz Ontario. Auch Schweizer Modelle haben sie studiert, die auf die Kontrolle in Sachen Lohngleichheit übertragen werden könnten.
Es handelt sich um die Preisüberwachung, die Eidgenössische Spielbankenkommission, die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und die Bekämpfung der Geldwäscherei.