Gegen eine 38-jährige Kosmetikerin ist am Mittwoch vor dem Polizeigericht in Yverdon-les-Bains VD ein Prozess wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung eröffnet worden. Ihr wird vorgeworfen, mehrere Kundinnen mit gefährlichen Bakterien angesteckt zu haben.
Elf Kundinnen hatten Klage eingereicht. Bei mehreren Opfern wuchsen Abszesse und Geschwüre im Gesicht. Sie mussten operiert werden und trugen zum Teil Narben davon. Die Kosmetikerin, eine französische Staatsangehörige mit thailändischen Wurzeln, hatte ihnen permanentes Make-up gemacht.
Bei der Untersuchung wurde in sechs beschlagnahmten Fläschchen der Kosmetikerin die stark gegen Antibiotika resistenten Bakterien gefunden. Gemäss einer Mikrobiologin wurden die Fläschchen nach deren Öffnung mit den Bakterien verseucht.
Sie wurden wahrscheinlich mit Leitungswasser in Kontakt gebracht, welches in Ausnahmefällen diese Bakterien enthalten könne. Die Beschuldigte bekräftigte in der Verhandlung, die Mittel nie verwässert zu haben.