Waadt schafft neue Mittel gegen wildes Campieren von Fahrenden

Der Kanton Waadt will wildes Campieren von Fahrenden nicht mehr tolerieren und Vergehen zur Anzeige bringen. Kurz vor dem alljährlichen Eintreffen der Fahrenden Ende Februar gibt sich der Kanton nun „sofort anwendbare“ Richtlinien.

Die Waadtländer Regierungsrätin Jacqueline de Quattro vor den Medien in Lausanne (Bild: sda)

Der Kanton Waadt will wildes Campieren von Fahrenden nicht mehr tolerieren und Vergehen zur Anzeige bringen. Kurz vor dem alljährlichen Eintreffen der Fahrenden Ende Februar gibt sich der Kanton nun „sofort anwendbare“ Richtlinien.

Das Waadtland habe sich während des Winters auf die Ankunft der Fahrenden vorbereitet. Das Jahr 2012 sei schwierig gewesen und das 2013 werde es ebenso, sagte die Waadtländer Regierungsrätin Jacqueline de Quattro am Montag vor den Medien in Lausanne.

Man habe Antworten finden müssen, um die Ankunft der Fahrenden zu regeln. Die Regeln, die von einer gemischten Arbeitsgruppe erarbeitet wurden, seien einfach, aber effizient und abschreckend, hielt de Quattro fest.

Räumung durch Kantons- und Gemeindepolizei

Im zivilen Bereich zieht die unerlaubte Besetzung eines privaten Grundstücks eine Aufforderung zur Räumung des Platzes nach sich. Falls ein Grundbesitzer, Mieter oder Bauer eine Räumung ausdrücklich wünscht, wird diese von der Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der zuständigen Gemeindepolizei ausgeführt.

Zugleich können im strafrechtlichen Bereich die Anspruchsberechtigten sowie die Ordnungskräfte Vergehen anzeigen. Dabei geht es um Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Störung des öffentlichen Verkehrs, führte die Regierungsrätin aus.

Massnahmen gelten ab sofort

Die Polizei könne sofort eine Bussen-Garantie einkassieren. Fahrende dürfen sich im Kanton Waadt auf den offiziellen Plätzen in Rennaz und Payerne niederlassen. Sie können auch auf privatem Grund anhalten, wenn ein Einverständnis mit dem Besitzer vorliegt.

Die Massnahmen gelten ab dem Eintreffen der ersten Wagenkolonnen, die Ende Februar erwartet werden. Später muss noch das Kantonsparlament über die Massnahmen entscheiden.

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