Im Kanton Waadt wird die Sammelfrist für Referenden verlängert, und bei kantonalen Initiativen entscheidet künftig die Regierung vor der Lancierung über Gültigkeit oder Ungültigkeit des Begehrens. Damit übernimmt der Kanton eine Vorreiterrolle in der Schweiz.
Bei einer Stimmbeteiligung von 38,3 Prozent nahmen die Waadtländerinnen und Waadtländer am Sonntag die vier Verfassungsänderungen auf Kantonsebene mit klarem Mehr an. Die Zustimmung lag bei deutlich über 80 Prozent.
Mit 121’318 Ja-Stimmen zu 26’004 Nein-Stimmen gaben die Stimmberechtigten dem Waadtländer Staatsrat die Kompetenz, über Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Volksbegehrens zu entscheiden.
Bislang debattierte der Waadtländer Grosse Rat zweifach über eingereichte Initiativen: Einmal über deren Rechtsgültigkeit und einmal über Zustimmung oder Ablehnung. Mit dem neuen Verfassungsartikel erspart sich das Parlament nun unnötige Debatten und Initianten wissen künftig, dass ihr Marathon zur Sammlung von 12’000 Unterschriften nicht vergeblich ist.
Mit 123’442 zu 24’896 Stimmen befürworteten die Waadtländerinnen und Waadtländer zudem eine Verlängerung der Sammelfrist bei kantonalen Referenden: Diese dauert neu 60 statt wie bislang 40 Tage.
Über 95 Prozent der Stimmberechtigten sagten zudem Ja dazu, dass Vakanzen im Regierungsrat länger sein dürfen. Auch Verkleinerung des Rechnungshofes segneten sie mit 94,9 Prozent ab.