Das Waadtländer Kantonsgericht muss seinen Entscheid, einem Kleinwasserkraftwerk die Bewilligung zu verweigern, neu beurteilen und die Wirtschaftlichkeit des Projekts prüfen. Das hat am Mittwoch das Bundesgericht entschieden.
Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde des Unternehmens Estia gut, welche das Kleinwasserkraftwerk bauen will, wie aus der öffentlichen Urteilsberatung vom Mittwoch hervorging. Zugleich hob das höchste Gericht einen Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichtes auf.
Das Kantonsgericht hatte 2015 einen Rekurs der Umweltverbände WWF, Pro Natura und der Waadtländer Flussfischergesellschaft gutgeheissen und die 2013 vom Kanton Waadt erteilte Bewilligung für das Kraftwerk aufgehoben.
Das Kleinwasserkraftwerk in der Schlucht zwischen Sainte-Croix und Vuiteboeuf am Fuss des Waadtländer Juras soll pro Jahr 1,78 Gigawattstunden Strom produzieren. Es sieht eine Wasserfassung im Bach Arnon sowie eine 1300 Meter lange Druckleitung in ein Kraftwerk in Vuiteboeuf vor.
Hinter dem Projekt steht das Unternehmen Estia, das von Romande Energie unterstützt wird. Nach Ansicht der Bundesrichter vermag die vom Waadtländer Kantonsgericht vorgenommene Interessenabwägung dessen Entscheid nicht rechtfertigen.
Wirtschaftlichkeit prüfen
Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stelle aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten, hielt das Bundesgericht fest.
Das Kantonsgericht muss insbesondere die Wirtschaftlichkeit des geplanten Kleinwasserkraftwerks prüfen. Die Bewilligung eines finanziell nicht tragfähigen Projektes würde den Absichten des Gesetzgebers widersprechen, selbst wenn dieses nur geringe Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht habe.