Die Waadtländer Kantonalbank (BCV) gibt im Rahmen des Steuerstreits mit den USA Namen von Bankmitarbeitern an. Davon betroffen sind ungefähr 200 Angestellte. Die BCV hatte sich in die Kategorie 2 des Programms des US-Justizministeriums zur Bereinigung des Steuerstreits eingeteilt.
Man habe zurzeit für jene Mitarbeitenden, die die Regeln der Bank eingehalten hätten, keine Risiken ausgemacht und keine Leute identifiziert, welche die Regeln verletzt hätten, sagte BCV-Mediensprecher Christian Jacot-Descombes.
Ein ehemaliger BCV-Mitarbeiter machte am Montag in der Zeitung «Région Nord vaudois» seinem Ärger Luft. Er hatte von der Bank einen Brief erhalten, dass sein Name den US-Amerikanischen Behörden angegeben werde.
Er will sich dem Verfahren widersetzen. Seiner Ansicht kommt es einem Schuldeingeständnis gleich, obwohl er sich nichts habe zu Schulden kommen lassen. Die BCV hofft dennoch, seine Angestellten überzeugen zu können.
Wenn sich gewisse Mitarbeitende gegen die Übermittlung ihre Namens wehrten, könnten die USA das Programm als nicht eingehalten betrachten, sagte BCV-Mediensprecher Jacot-Descombes. Damit würde allenfalls die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Bank riskiert.
Kosten gedeckt
Der Schweizerische Bankpersonalverband gibt sich derweil nicht überrascht. Die Übermittlung der Namen sei bei der Kategorie 2 des Programms des US-Justizministeriums vorgesehen, sagte Jean Christophe Schwaab, Waadtländer SP-Nationalrat und Präsident der Westschweizer Sektion des Bankpersonalverbandes.
Jeder Mitarbeitende sei durch die Vereinbarung zwischen dem Bankpersonalverband und der Schweizerischen Bankiervereinigung gedeckt. Gemäss dieser Vereinbarung müssen die Justizkosten vom Arbeitgeber übernommen werden.
Der Schritt der BCV ist kein Einzelfall. Anfang Juli hatte die Credit Suisse (CS) über 1000 Mitarbeitende informiert, dass sie ihre Namen offen legen wird.