Das Waadtländer Kantonsgericht hat einen Sexualstraftäter wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens in Gland VD zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Das Strafgericht Nyon hatte dem Mann in erster Instanz eine Freiheitsstrafe von neun Jahren auferlegt.
Das Kantonsgericht sprach eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren aus und bestätigte die bereits erstinstanzlich ausgesprochene Verwahrung. Der 65-Jährige hatte im April 2011 das Mädchen in Gland VD in der Waschküche eines Wohnhauses vergewaltigt.
Bereits zwischen 2007 und 2010 hatte er in Genf sexuelle Handlungen mit einem Mädchen der Nachbarn vorgenommen. Das Strafgericht Nyon hatte im Dezember von Sadismus und Perversität gesprochen und den Mann für schuldig befunden.
Seine Verteidigerin forderte vor Kantonsgericht neue psychiatrische und medizinische Gutachten. Das medizinische sollte beweisen, dass ihr Mandant impotent sei. Der Berufungshof des Kantonsgerichtes lehnte den Antrag nach den beiden neuen Gutachten ab.
Weiterzug ans Bundesgericht
Die Verteidigerin hatte vor dem Kantonsgericht für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und therapeutische Massnahmen in einer geschlossenen Einrichtung plädiert. Das Strafgericht Nyon habe die aufrichtige Reue des Mannes nicht berücksichtigt.
Das Kantonsgericht folgte jedoch eher dem Antrag des Staatsanwaltes, der elf Jahre Gefängnis gefordert hatte. «Ich bin sehr überrascht», sagte die Verteidigerin nach der Verschärfung des Urteils. Sie kündigte an, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.