Waadtländer Richter wird nach Ärger mit Fiskus nicht wiedergewählt

Der Waadtländer Kantonsrichter Pierre-Yves Bosshard ist am Dienstag vom Kantonsparlament nicht im Amt bestätigt worden. Der Richter hatte während mehrerer Jahre seine Steuererklärung nicht ausgefüllt.

Das Waadtländer Kantonsparlament in Lausanne (Archiv) (Bild: sda)

Der Waadtländer Kantonsrichter Pierre-Yves Bosshard ist am Dienstag vom Kantonsparlament nicht im Amt bestätigt worden. Der Richter hatte während mehrerer Jahre seine Steuererklärung nicht ausgefüllt.

Bosshard habe von 145 gültigen Stimmen lediglich 20 erhalten, sagte der Waadtländer Kantonsratspräsident Philippe Martinet vor den Medien. Weitere Informationen gab er nicht. Pierre-Yves Bosshard ist Mitglied der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer am Waadtländer Kantonsgericht.

Die Debatte im Parlament fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Privatsphäre des Betroffenen zu schützen. Martinet verwies dabei auf das Steuer- und das Arztgeheimnis.

Zudem nutzte der Parlamentspräsident die Gelegenheit zur Medienschelte. Er kritisierte die Medien dafür, dass sie die Affäre überhaupt publik gemacht hatten.

Mitte Oktober wurde bekannt, dass Kantonsrichter Bosshard (SP) freigestellt wurde. Ausserdem leitete das Büro des Waadtländer Kantonsparlaments eine Disziplinaruntersuchung gegen ihn ein. Dies, obwohl sich der Richter in letzter Minute mit dem Fiskus einigen konnte. Die Geldforderungen beliefen sich auf rund 160’000 Franken.

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