Wahlkommission: Erdogan darf als Präsidentschaftskandidat regieren

Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan darf Regierungschef bleiben, obwohl er für das Präsidentenamt kandidiert. Das hat die Wahlkommission entschieden.

Recep Tayyip Erdogan während einer Wahlkampfveranstaltung (Archiv) (Bild: sda)

Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan darf Regierungschef bleiben, obwohl er für das Präsidentenamt kandidiert. Das hat die Wahlkommission entschieden.

Erdogan darf kandidieren und regieren. Wie die Nachrichtenagentur Anadolu am Samstag meldete, lautet so der Entscheid der Wahlkommission. Das Gremium wies Oppositionsforderungen nach einem Rücktritt Erdogans vor der Präsidentenwahl am 10. August am Samstag einstimmig zurück. Die Opposition befürchtet, dass der Regierungschef für seinen Präsidentschaftswahlkampf staatliche Ressourcen nutzen könnte.

Erdogan geht als klarer Favorit in die Wahl, in der erstmals das Volk den Präsidenten bestimmt. Unklar ist aber, ob Erdogan im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit gewinnen kann. Ansonsten ist für den 24. August eine Stichwahl angesetzt.

Das Präsidentenamt soll gestärkt werden

Die beiden grössten Oppositionsparteien CHP und MHP haben den Ex-Generalsekretär der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC), Ekmeleddin Ihsanoglu, nominiert. Die pro-kurdische Partei HDP schickt ihren Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtas ins Rennen.

Erdogan hätte nach den Statuten seiner Partei AKP nicht erneut Ministerpräsident werden dürfen. Er hat im Fall seines Wahlsiegs eine neue Verfassung angekündigt, die das bislang weitgehend zeremonielle Präsidentenamt deutlich stärken dürfte. Die Amtsübergabe durch den scheidenden Präsident Abdullah Gül ist für den 28. August geplant.

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