Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats will an der Pauschalbesteuerung festhalten, jedoch die Mindestsätze anheben. Damit müssten pauschalbesteuerte Ausländerinnen und Ausländer mehr Steuern zahlen.
Die WAK folgte mit 8 gegen 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Vorschlag des Bundesrats, den Aufwand für die Bemessung der direkten Bundessteuer undìgì der kantonalen Steuern beim Siebenfachen der Wohnkosten (heute: das Fünffache) festzulegen. Für Personen, die im Hotel wohnen, soll es das Dreifache des Pensionspreises (heute: das Doppelte) sein.
Zudem soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 Franken gelten. Auch die Kantone sollen einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen müssen. Dessen Höhe liegt aber im freien Ermessen der Kantone.
Vorschläge für höhere Bemessungsgrundlagen scheiterten in der Kommission. Beim Vorschlag des Bundesrats handle es sich um eine austarierte Lösung. Sie berücksichtige Standortüberlegungen und Steuergerechtigkeit und trage zugleich den unterschiedlichen Anliegen der Kantone Rechnung, teilte die WAK am Mittwoch mit.
Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Frühlingssession. Pauschal besteuert werden können ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz haben, hier aber nicht erwerbstätig sind. Bemessungsgrundlage ist in dem Fall der Lebensaufwand. Jährlich profitieren mehrere Tausend Personen von der Pauschalbesteuerung.