Die Kantonsbeteiligung an der Waldenburgerbahn (WB) wird vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen umgewidmet. Diese Transaktion hat der Baselbieter Landrat am Donnerstag als Vorbereitung zur Integration der WB in die Baselland Transport (BLT) einstimmig beschlossen.
Die WB-Umwidmung ist eine Folge der im April beschlossenen Eigentümerstrategie des Regierungsrates für die Transportunternehmen. Im Parlament war die WB-Umwidmung unbestritten. Der Antrag der Bau- und Planungskommission wurde einstimmig gutgeheissen.
Hingegen verzichtete der Landrat auf die Umwidmung der Kantonsanteile der Autobus AG Liestal (AAGL), welche die Regierung im gleichen Zug beantragt hatte, und bestellte eine eigene Vorlage dazu. Anders als bei der WB bestehe hier keine Eile, hiess es. Zweifel bestehen etwa über die künftige Ausschreibung aller Buslinien.
Rheinhafenareale mit Buch-Wertsprung
Im Weiteren hat der Landrat die kantonseigenen Areale der Rheinhäfen in Birsfelden BL und Muttenz BL vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen umgewidmet. Er beschloss dies mit 65 zu null Stimmen bei zwei Enthaltungen. Der Transaktion lag ein Rechtsgutachten zugrunde.
Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann von der Uni Zürich begründete die Umwidmung mit der Nutzung der Areale: Der Ertrag diene primär der Finanzierung der Schweizerische Rheinhäfen (SRH), die einen öffentlichen Zweck gemäss Rheinhafenvertrag wahrnehme.
Mit der Transaktion wird der heute in der Bilanz geführte abgeschriebene Wert von 126’000 Franken der 580’000 Quadratmeter kantonale Hafenareale korrigiert. Neu sollen diese Areale mit insgesamt 16,86 Millionen Franken in den Büchern stehen. Der Buchgewinn wird der Neubewertungsreserve gutgeschrieben.