Der Kanton Wallis hat nach zahlreichen Rissen in der Augstbordregion einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Dort wurden auf den Frühjahrsweiden zwischen dem 6. April und dem 3. Juni insgesamt 50 Schafe und Ziegen getötet.
Die Abschussbewilligung ist während 60 Tagen gültig, wie der Kanton Wallis am Dienstag mitteilte. Ein Wolf darf jedoch nur abgeschossen werden, falls er sich in seinem Streifgebiet nochmals Nutztieren nähert.
Das Wallis stützt sich auf die eidgenössische Jagdgesetzgebung und deren Verordnung, wonach ein Wolf zum Abschuss frei gegeben werden kann, wenn er mindestens 15 Nutztiere tötet, nachdem bereits im Vorjahr Schäden durch Wölfe verzeichnet wurden.
Allerdings gilt die Einschränkung, dass nur jene gerissenen Nutztiere für die Erteilung einer Abschussbewilligung berücksichtigt werden dürfen, die ausreichend geschützt wurden. Der Kanton prüfte deshalb die Herdenschutzmassnahmen in der Region.
Anfang Juni begutachtete eine Delegation des Kantons in der Begleitung eines Vertreters der Schweizerischen Vereinigung für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (AGRIDEA) die Zaunsysteme in der Region.
Drei Wölfe in der Region
Aus dem Bericht der Walliser Dienststelle für Landwirtschaft ging hervor, dass mindestens 15 Schafe oder Ziegen in der Augstbordregion gerissen wurden, die ausreichend geschützt waren. Ein weiterer Fall mit vier getöteten Schafen wird derzeit noch detailliert abgeklärt.
In der betroffenen Region konnten mittels DNA-Analysen drei Wölfe nachgewiesen werden. Zum einen handelt es sich um den Wolf M59 und die Wölfin F14, die gemeinsam unterwegs sind und die Wahrscheinlichkeit eines Rudels im Wallis erhöhen.
Zum anderen hielt sich das Weibchen F16 in der Region auf, das 2015 im Mittelwallis nachgewiesen wurde und sich über ein weitläufiges Territorium bewegen dürfte.