Walliser Abschussbewilligungen für zwei Wölfe verfallen folgenlos

Die beiden Abschussbewilligungen für zwei Wölfe in den Regionen Val d’Anniviers und der Augstbordregionen blieben ohne Folgen. Die Bewilligungen verfallen, weil die Schafe die Alpen verlassen haben.

Die Schafe sind wieder im Tal - die beiden zum Abschuss freigegebenen Wölfe dürfen deshalb nicht mehr getötet werden (Symbolbild). (Bild: sda)

Die beiden Abschussbewilligungen für zwei Wölfe in den Regionen Val d’Anniviers und der Augstbordregionen blieben ohne Folgen. Die Bewilligungen verfallen, weil die Schafe die Alpen verlassen haben.

Die Abschussbewilligung für ein Tier im Val d’Anniviers war am 13. August erteilt worden, jene für ein weiteres Tier in der Augstbordregion am 31. August. Beide Abschussbewilligungen galten 60 Tage oder solange es auf der betroffenen Alp noch Schafe hat.

In beiden Regionen waren Schafe gerissen worden. Weil nun die Tiere von den Alpen ins Tal geholt wurden, verfallen die beiden Abschussbewilligungen. Auch an Jäger der Hochjagd erteilte Abschussbewilligungen sind hinfällig.

Vor allem die Abschussbewilligung in der Augstbordregion hatte zu starken Protesten der Umweltschützer geführt. In der Region war wie im Vorjahr auch eine Wölfin als Urheberin der Schafsrisse nachgewiesen worden.

Ausser ihr waren zwei weitere Tiere in der Region unterwegs. Die Umweltverbände WWF und Pro Natura hatten Beschwerde gegen die Abschussbewilligung eingelegt. Sie schlossen nicht aus, dass es in der Region Jungwölfe geben könnte.

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