Das Bezirksgericht Sitten hat den früheren Walliser CVP-Regierungsrat Jean-René Fournier zu einer bedingten Strafe verurteilt. Dieser hatte als Regierungsrat 2006 den Abschuss eines Wolfes genehmigt und einer Einsprache vorab die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Umweltschutzorganisation WWF hatte verlangt, die aufschiebende Wirkung des Rekurses wieder herzustellen. Weil die Regierung dieser Forderung nicht nachkommen wollte, wandte sich die Organisation an das Kantonsgericht.
Dieses stellte darauf hin fest, dass der Rekurs automatisch eine aufschiebende Wirkung hat – allerdings war der Wolf zu diesem Zeitpunkt schon tot.
Wolfabschuss war illegal
Das Bezirksgericht Sitten sprach am Dienstag Fournier daher der Verletzung des Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel für schuldig. Dies schreibt es in seinem Urteil. Es verurteilte den Ex-Regierungsrat daher zu 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.
Der WWF erhofft sich nun von diesem Urteil Signalwirkung, wie er in einer Stellungnahme schreibt. „Der Kanton Wallis hat in seiner Wolfspolitik bisher vor allem auf das Jagdgewehr gesetzt, nur damit lassen sich keine Probleme lösen.“ Die Zeit sei reif zum Umdenken.
Ausgestopfter Wolf im Büro
Der Wolf aus dem Chablais hatte im September 2006 rund 30 Schafe gerissen. Fournier liess sich den Wolf nach dem Abschuss am 21. November 2006 ausgestopft ins Büro stellen. Er wolle das „sehr schöne Tier“ in seiner Nähe haben, solange die Verfahren um dessen Abschuss andauerten, sagte er damals.
Fournier, der mittlerweile im Ständerat sitzt, reichte 2010 eine Motion zum Abschuss von Wölfen ein, die vom Parlament überwiesen wurde. Der Bundesrat muss sich deshalb gegen seinen Willen für eine Änderung der Berner Konvention einsetzen. Dies soll es der Schweiz erlauben, die Wölfe weniger streng zu schützen als das Abkommen vorsieht.