Die Walliser Anwaltskammer hat Helvetia Nostra-Anwalt Pierre Chiffelle gerügt. Dieser hatte im Namen von Nachbarn ohne deren Auftrag Bauprojekte im Wallis juristisch bekämpft.
In der gleichen Sache hatte die Justiz des Waadtlands den Anwalt von Franz Webers Umweltorganisation entlastet. Helvetia Nostra steht hinter der vom Volk vor zwei Jahren angenommenen Zweitwohnungsinitiative.
Einzig das Wallis hatte die Vorlage wuchtig verworfen. Nach ihrem Sieg hatte Chiffelle hunderte Beschwerden mit aufschiebender Wirkung gegen Bauprojekte im Wallis eingereicht.
Fehler eingestanden
Chiffelle selbst hat eingestanden, dass er angesichts der Flut von Dossiers in einigen Fällen Fehler gemacht habe. Er habe dabei irrtümlich angegeben, im Namen von Privatpersonen gehandelt zu haben.
Die FDP des Kanton Wallis beschuldigt Chiffelle, in 30 Fällen ohne Mandat Beschwerden eingereicht zu haben. Sie hat ihn deswegen bei der Walliser Anwaltskammer angezeigt. Gleichzeitig zeigte die Walliser FDP Chiffelle auch bei der der waadtländischen Anwaltskammer an.
Waadt gegen Wallis
Beide Anwaltskammer kamen zu gegensätzlichen Schlüssen: Während die Waadtländer bei Chiffelle kein tadelnswertes Verhalten feststellen konnten, rügten die Walliser in der gleichen Sache den Helvetia-Nostra-Anwalt, wie Chiffelles Anwalt Christian Bettex am Mittwoch sagte. Er bestätigte damit einen Bericht des Westschweizer Radio RTS.
Aus Bettex‘ Sicht ist der Entscheid der Walliser Anwaltskammer politisch motiviert. Er verwies auf die Missstimmung im Wallis, die das Ja der Schweizerinnen und Schweizer zur Zweitwohnungsinitiative ausgelöst hatte.
Entscheid wird weitergezogen
Chiffelle werde den Entscheid der Walliser Anwaltskammer vor dem Kantonsgericht anfechten, kündigte Bettex an. Notfalls werde er den Fall bis ans Bundesgericht weiterziehen.
Dass Chiffelle im Wallis einige Projekte ohne offizielles Mandat bekämpft habe, liege auch an den Walliser Gesetzen: Diese setze Beschwerdeführern eine Frist von nur zehn Tagen, um eine aufschiebende Wirkung zu verlangen. So wolle man verhindern, dass die Bauarbeiten begonnen haben, bevor der Antrag eintrifft.
Bettex sagte, Chiffelle habe nur das gemacht, was jedem Volontär und jedem Jung-Anwalt stets eingetrichtert werde: im Zweifel handeln, aber nur, wenn kein Schaden verursacht wird. Eine Beschwerde könne man auch wieder zurückziehen.
FDP Wallis: Beschwerderecht entziehen
Anders sieht dies die FDP Wallis. Mit dem Entscheid der Anwaltskammer werde der Missbrauch des Beschwerderechts durch Helvetia Nostra offenbart. Sie verlangte am Mittwoch, Franz Webers‘ Organisation müsse nun das Beschwerderecht entzogen werden.