Die Walliser Steuerverwaltung hat in der Affäre Giroud korrekt gearbeitet. Zu diesem Schluss kommt die GPK des Walliser Grossen Rats. Sie fordert jedoch eine Überarbeitung der Ausstandsregeln für Mitglieder der Kantonsregierung.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hält in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht fest, der Walliser Finanzdirektor Maurice Tornay (CVP) habe die Steuerverwaltung korrekterweise im Herbst 2011 dazu aufgefordert, ihn nicht mehr über das Dossier Giroud zu informieren. Damals lief eine Untersuchung gegen den Weinhändler.
Tornay war vor seiner Wahl in den Walliser Staatsrat als Treuhänder für die Weinkellerei von Giroud tätig gewesen. Nach Ansicht der GPK hätte der Finanzdirektor bereits im Herbst 2011 seine Regierungskollegen über den Ausstandsentscheid informieren müssen.
Offiziell trat Tornay erst im Januar 2014 in Ausstand, worauf er von seinem Stellvertreter Jean-Michel Cina (CVP) ersetzt wurde. Die GPK kritisiert zudem, dass Tornay seine Beteiligung an einem Treuhandbüro vor seiner Wiederwahl in den Staatsrat 2013 bei den Interessenbindungen nicht mehr angegeben hatte.
Verurteilung wegen Steuervergehen
Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud war im Juli 2014 wegen Steuervergehen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er musste darauf hinterzogene Steuern begleichen. Giroud hatte eingeräumt, in den Jahren 2005 bis 2009 nicht seine ganzen Einkünfte versteuert zu haben.
Eine weitere Strafuntersuchung gegen den Weinhändler wegen unzulässigen Weinverschnitts wurde Anfang Dezember eingestellt. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass der Inhalt der betroffenen Weinflaschen gesetzeskonform war.
Gegen Giroud und drei weitere Personen läuft zudem im Kanton Genf ein weiteres Strafverfahren wegen Hackerangriffen auf Computer von Journalisten. Wegen dieser Vorwürfe sassen die vier Personen vom 11. bis am 25. Juni 2014 in Genf in Untersuchungshaft.