Die Walliser Steuerverwaltung hat gegen Dominique Giroud eine Steuerbusse verhängt und ein Anzeige eingereicht.
Zur Höhe der Steuerbussen äussert sich die kantonale Steuerverwaltung (KSV) mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht. Diese Verfügungen könnten vor den zuständigen Instanzen, die von der KSV unabhängig seien, angefochten werden, heisst es in einer Mitteilung vom Montag.
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hatte den Walliser Weinhändler am 16. Juli zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 300 Franken verurteilt. Die Analyse der KSV habe ergeben, dass die Waadtländer Staatsanwaltschaft lediglich die Vergehen auf Ebene des Bundessteuerrechts, nicht aber jene auf Ebene des kantonalen Steuerrechts behandelt habe.
Um die Interessen des Kantons bestmöglich zu wahren, habe die KSV Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben und parallel vorsorglich Anzeige gegen Giroud beim Staatsanwalt des Kantons Wallis hinterlegt.
Das Strafverfahren gegen Giroud wegen Steuerdelikten war von der Waadtländer Staatsanwaltschaft behandelt worden, weil diese auch ein Verfahren wegen Betrugs, Warenfälschung und Urkundenfälschung führt. Dieses zweite Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zudem läuft im Kanton Genf gegen Giroud eine Untersuchung wegen Hackerangriffen.