Die Privatperson, welche mit juristischen Mitteln den Bau des Aarauer Fussballstadions zu verhindern versucht, erleidet vor Bundesgericht eine weitere Niederlage.
Die Lausanner Richter haben der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erteilt, wie das Bundesgericht in einer am Montag publizierten Verfügung festhält.
In der Sache selbst wird das Gericht noch entscheiden müssen. Erst kürzlich sind die Lausanner Richter auf eine weitere Beschwerde des Stadionkritikers im Zusammenhang mit prozessualen Fragen nicht eingetreten. Im vorliegend noch hängigen Fall geht es um ein Urteil des Aargauer Verwaltungsgericht. Es hat im August dieses Jahres die Korrektheit der Baubewilligung für das geplante Fussballstation in Aarau bestätigt.
Der Spatenstich für das Projekt war ursprünglich für Herbst 2014 geplant gewesen. Das 10’000 Plätze zählende Fussballstadion Torfeld-Süd sieht Investitionen von 36 Millionen Franken vor. Im Mantel des neuen Stadions sollen ein Einkaufszentrum sowie Büros, Wohnungen und Räume für Detailhandel und Gastronomie untergebracht werden.