Der Nationalrat hat die Lex USA bachabgeschickt. Die SP gab die Nein-Parole vor, eine kleine Minderheit scherte aus und sagte Ja. Einer war Beat Jans. In seinem Blog erklärte der Basler schon im Vorfeld seine Bewegründe. Ein Gastbeitrag.
Wir sitzen tief im Schlamassel und haben die Wahl zwischen zwei miserablen Optionen. Eingebrockt haben uns das die FDP, die SVP und die CVP. Sie haben das Bankgeheimnis durch alle Böden verteidigt und damit ein Verbrecherschutzgesetz am Leben erhalten, das den Zorn vieler Länder auf uns gezogen hat. Die Schweiz hat jahrelang auf Kosten ehrlicher Steuerzahler der ganzen Welt Geschäfte gemacht. Jetzt bezahlen wir die Quittung. Wer mogelt, wird vom Spiel ausgeschlossen. Es ist so weit.
Mit Erpressung hat das wenig zu tun. Es ist ein Angebot. Die USA verfügen über genügend Informationen, um 12 Schweizer Banken vor den Richter zu ziehen. Sie haben ein Verfahren eröffnet und fordern, dass die angeschuldigten Banken rasch alle strafrelevanten Informationen liefern. Das tun die Schweizer Banken aber nicht, weil ihnen das Schweizer Bankgeheimnis das verbietet. Also machen sie sich nach amerikanischem Gesetz gleich noch einmal schuldig. Und das ist verheerend. Denn gegen eine Bank, die im Strafverfahren nicht kooperiert, wird Klage erhoben. Und so lange sie auf der Anklagebank sitzt, darf keine Bank auf amerikanischem Boden mit ihr handeln. Für eine normale Schweizer Bank bedeutet das ein Teil-Berufsverbot und den Anfang von ihrem Ende. Deshalb hat der Bundesrat verhandelt und versucht die amerikanischen Behörden zu besänftigen.
Nach zwei Jahren Verhandeln und mühsamer tröpfchenweiser Informationsbeschaffung haben die USA nun die Nase voll. Sie wollen die Klagen durchziehen, machen der Schweiz aber noch ein letztes Angebot. Sie bieten allen Schweizer Banken ein Programm an, mit dem diese ihre Situation innert 240 Tagen mit dem amerikanischen Justizdepartement klären können. Das Programm ist freiwillig. Was hierzulande Erpressung genannt wird, ist aus amerikanischer Sicht ein Entgegenkommen an nicht kooperative Banken, die unter Strafverdacht stehen. Den genauen Inhalt des Programmes legen die USA allerdings noch nicht offen. Das ist irritierend und inakzeptabel, lässt sich aber nicht mehr ändern.
Damit die Schweizer Banken an diesem Programm teilnehmen können, legt der Bundesrat unter grossem Zeitdruck ein Gesetz vor, das die Zusammenarbeit mit der amerikanischen Justiz erleichtern soll, ohne das unsägliche Bankgeheimnis verletzen zu müssen. Das Gesetz besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen. Die angeschwärzten Banken dürfen die Information von Mitarbeitern und von Dritten ein Jahr lang liefern, ohne dass sie gegen Schweizer Datenschutzgesetze verstossen. Die Mitarbeitenden der Bank werden im Gegenzug arbeitsrechtlich besser geschützt.
Der Vorschlag des Bundesrates ist für ein Parlament unwürdig und für eine Demokratie höchst bedenklich. Soll es doch unter enormem Zeitdruck und unter Ausschluss der Referendumsmöglichkeit ein Gesetz kurzerhand für ein Jahr ausser Kraft setzen. Als Mitglied der Kommission für Wirtschaft und Abgaben habe ich an einem siebenstündigen Hearing teilgenommen, genau hingehört und penetrant nachgefragt. Nach reiflicher Abwägung und erheblichen Zweifeln komme ich zum Schluss, dass eine Zustimmung zu der Vorlage der bessere von zwei schlechten Entscheiden ist.
Hier sind meine zehn Gründe im Detail.