Beim ersten Termin im Verfahren gegen die Schweizer Bank Wegelin vor einem New Yorker Gericht ist am Freitagnachmittag (Ortszeit) kein Wegelin-Vertreter erschienen. Wegelin ist angeklagt amerikanischen Steuersündern geholfen zu haben, Geld am Fiskus vorbei zu schleusen und so gegen US-Recht verstossen zu haben.
„Es ist nicht überraschend, dass Wegelin gewählt hat, nicht zu erscheinen“, sagte Richter Jed Rakoff vom südlichen Bezirksgericht des Teilstaates New York. Die Bank gilt nun ebenso wie die drei bereits angeklagten ehemaligen Wegelin-Mitarbeiter als flüchtig vor der US-Justiz.
Haftbefehle oder diplomatischer Weg
Der Richter fragte die drei Vertreter der Staatsanwaltschaft, wie sie nun weiter vorzugehen gedenken. Ein Unternehmen könne man schliesslich höchstens in Science Fiction-Filmen verhaften. Staatsanwalt Daniel Levy antwortete, Wegelin werde von einer kleinen Gruppe von Partnern geleitet. Die Behörden würden allenfalls versuchen, gegen diese Partner Haftbefehle zu erwirken.
Richter Rakoff schlug die Möglichkeit vor, das Aussenministerium einzuschalten. „Manchmal findet es die Regierung eines gut respektierten, unabhängigen souveränen Staates nicht hilfreich, ein Unternehmen zu haben, dass den Bemühungen einer anderen Regierung ausweicht“, sagte Rakoff. Er riet den Staatsanwälten zu prüfen, ob diplomatische Wege vielleicht eher zum Ziel führen.
Mit Wegelin ist zum ersten Mal ein Finanzinstitut vor einem amerikanischen Gericht verklagt, das keine Niederlassung in den USA besitzt. Eingereicht hatte die Klage der Staatsanwalt des südlichen Bezirkes von New York, Preet Bharara.
Keine Anklageschrift erhalten
Die St. Galler Privatbank lässt sich in New York laut Medienberichten von Anwalt Richard Strassberg der Kanzlei Goodwin Procter vertreten. Die Bank selber teilte am Freitagabend mit, dass man die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Strafprozesses nach amerikanischem Recht als nicht erfüllt betrachte.
Deshalb sei man am Freitag beim Gerichtstermin vor dem United States District Court for the Southern District of New York in Manhattan auch nicht erschienen.
Gemäss amerikanischem Recht könne ein Strafprozess nicht begonnen werden, bevor dem Beschuldigten die Klage ordnungsgemäss zugestellt worden ist, heisst es im Communiqué der Bank weiter. Da die Bank Wegelin bis heute nicht entsprechend vorgeladen worden sei, habe für sie keine Notwendigkeit bestanden, am Hearing zu erscheinen.
Wegelin habe diesen Standpunkt dem Staatsanwalt in einem Schreiben ausführlich dargelegt. Wegelin & Co. werde weiterhin alles versuchen, die Angelegenheit im Rahmen respektvoller Kooperation mit den US-Behörden und unter Einhaltung des schweizerischen Rechts zu lösen.