Die Aargauer Gemeinden sollen bei einem Wegzug alle Informationen über einen Sozialhilfebeziehenden an den neuen Wohnort weitergeben können. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Motion aus den Reihen der FDP überwiesen. Der Regierungsrat muss nun die rechtliche Grundlage ausarbeiten.
Das Parlament hiess die von FDP-Grossrat Titus Meier eingereichte Motion gegen den Willen des Regierungsrat mit 103 zu 24 Stimmen gut. Die neue Wohngemeinde des Sozialhilfebezügers soll auch die Möglichkeit haben, die bisherigen Auflagen und Weisungen zu bestätigen und damit zu übernehmen.
Mit diesem Vorgehen sollen gemäss Meier Fehlanreize unterbunden werden. Sozialhilfebezüger würden durch den Wegzug in eine andere Gemeinde den Auflagen und Weisungen ausweichen.
Derzeit sei es rechtlich nicht zulässig, dass eine Gemeinde beim Wegzug das Falldossier weitergebe. Diese Lücke führe dazu, dass die Gemeinden bei einer Neuanmeldung Abklärungen vornehmen müssten, welche die frühere Gemeinde bereits gemacht habe.
Die heutige Situation lade insbesondere renitente und uneinsichtige Sozialhilfebezüger dazu ein, Auflagen und Weisungen durch den Wegzug in eine andere Gemeinde zu umgehen, hielt Meier fest.
Der Regierungsrat lehnte die Motion ab. Bereits heute sei es möglich, die notwendigen Informationen, die in Bezug auf sozialhilferechtliche Unterstützung notwendig seien, im Rahmen der Amtshilfe einzuholen. Entscheidend sei die konsequente Wahrnehmung der Möglichkeit der Amtshilfe.