Am dritten Tag des Prozesses gegen den ehemaligen UBS-Spitzenbanker Raoul Weil ist es der Verteidigung gelungen, Löcher in die Aussage eines Kronzeugen der Anklage zu schlagen.
Weils Anwälte haben die Glaubwürdigkeit von Hansruedi Schumacher, des einstigen Leiters der UBS-Vermögensverwaltung für Nordamerika, untergraben, indem sie Ungereimtheiten in dessen Zeugenaussage aufgezeigten.
So legte Anwalt Matthew Menchel Dokumente vor, die zeigten, dass sowohl hochrangige UBS-Vertreter wie auch eine namhafte Anwaltskanzlei den UBS-Kundenberatern nahe legten, alles zu unternehmen, um im Umgang mit US-Kunden die Regeln der amerikanischen Steuerbehörde IRS zu befolgen.
Menchel warf Schumacher weiter sogar vor, seine Untergebenen aufgefordert zu haben, im Geschäft mit den US-Kunden mögliche illegale Wege zu beschreiten und «innovative Lösungen» zu suchen. Schumacher habe die Warnungen und Weisungen der UBS-Leitung gegenüber seinen Mitarbeiter abgeschwächt und diese so im Glauben gelassen, die Bank heisse die Umgehung der IRS-Vorschriften gut.
Schuhmacher musste denn auch zugeben, dass ihm niemand, der ihm in der UBS-Hierarchie höher gestellt war, den Auftrag gab, die IRS-Regeln zu umschiffen.
Falsch beraten
Als Schumacher die UBS verliess und mit Gleichgesinnten die Neue Zürcher Bank (NZB) gründete, habe sich sein Geschäftsmodell gemäss der Argumentation von Weil-Anwalt Menchel einzig darauf gestützt, den Kunden Beihilfe zum Steuerbetrug zu leisten. Schumacher habe aus eigenem Antrieb mit Anwälten und Finanzberatern zusammengearbeitet, die Willens waren, das amerikanische Recht zu brechen, so Menchel.
Auf seinen Mandaten weisend rief Menchel: «Dieser Mann, Raoul Weil, hatte nichts damit zu tun!» Schumacher bestätigte dies.
Gewonnen ist für Weil damit aber noch nicht viel. Noch stehen über ein Dutzend weitere Zeugen auf der Liste der Anklage, darunter hochrangige ehemalige UBS-Mitarbeiter wie der Leiter des UBS-Überseegeschäftes für Nord- und Südamerika, Martin Liechti, sowie ehemalige UBS-Kunden, die der Bank vorwerfen, sie falsch beraten zu haben.
Der Prozess vor dem Bundesbezirksgericht in Fort Lauderdale (US-Bundesstaat Florida) wird voraussichtlich bis zur zweiten Novemberwoche dauern. Weil droht eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Die ehemalige Nummer 3 der UBS plädierte auf nicht schuldig.