Weinhändler Dominique Giroud gelangt wegen Kuh bis vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Weinhändlers Dominique Giroud gutgeheissen, der nach den Kuhkämpfen in Aproz VS im Jahr 2012 vom Eringerviehzuchtverband verwarnt worden war.

Kuhkönigin «Schakira» (links) stand bei den Kämpfen in Aproz im Jahr 2012 auch gegen «Ronja» in der Arena. (Archiv) (Bild: sda)

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Weinhändlers Dominique Giroud gutgeheissen, der nach den Kuhkämpfen in Aproz VS im Jahr 2012 vom Eringerviehzuchtverband verwarnt worden war.

Seine Kuh «Gentiane» war damals zur Königin erkoren worden. Das Publikum buhte diesen Entscheid der Jury jedoch aus, weil es «Schakira» als rechtmässige Königin erachtete.

Unter den Rufen der Zuschauer wurden die beiden Konkurrentinnen noch einmal zum Kampf geführt – ohne das OK der Jury. «Gentiane» gab auf und «Schakira» wurde schliesslich doch noch als Siegerin gekürt.

Das Verhalten der Kuhbesitzer führte zu einer Verwarnung durch den Verband. Dieser war der Ansicht, dass Giroud nicht hätte zulassen dürfen, das seine Kuh losgebunden wird, um nochmals zu kämpfen.

Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde Girouds gutgeheissen. Nicht er selbst hatte «Gentiane» losgebunden, sondern einer der Treiber und dieser hatte den Anweisungen der Jury zu folgen. (Urteil 2C_1073/2014 vom 28.07.2015)

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