Weinhändler sollen stärker kontrolliert werden

Die Affäre um den Walliser Weinhändler Dominique Giroud hat Folgen: Die Schweizer Weinkontrolleure verstärken ihre Kontrolltätigkeit. Sie wollen unter anderem den Datenaustausch verbessern.

Ein Weinhändler schenkt Rotwein in ein Glas (Archiv) (Bild: sda)

Die Affäre um den Walliser Weinhändler Dominique Giroud hat Folgen: Die Schweizer Weinkontrolleure verstärken ihre Kontrolltätigkeit. Sie wollen unter anderem den Datenaustausch verbessern.

Gegen Giroud läuft seit 2009 ein Strafverfahren im Kanton Waadt. Ihm werden Betrug, Warenfälschung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Der Unternehmer soll tausende Liter Wein unerlaubt gemischt haben.

Der sogenannte Weinverschnitt, also das Mischen von mehreren Weinen verschiedener Rebsorten, Jahrgänge oder Lagen, beschäftigte die Weinkontrolleure auch im vergangenen Jahr. Die Schweizer Weinhandelskontrolle meldete 18 Betriebe wegen einem oder mehrerer Verstösse bei den kantonalen Behörden, wie die Stiftung am Montag mitteilte.

Neben Weinverschnitten wurden bei den mehr als 1200 Kontrollen auch falsche Etikettierungen entdeckt. Im Jahr 2012 hatte die Weinhandelskontrolle noch elf Betriebe verzeigt.

Hinzu kam 2013 «eine beachtliche Anzahl» von Anmerkungen, Bemängelungen und Verbesserungsforderungen, wie die Weinhandelskontrolle mitteilte. Diese betrafen insbesondere die Kellerbuchhaltung, die Begleitpapiere oder die Etiketten.

Datenaustausch zwischen Kontrollorganen

Die Weinhandelskontrolle ist nicht die einzige Kontrollbehörde für die Winzer: Die Zertifizierungsstelle OIC stellte im vergangenen Jahr neun gröbere und 22 leichtere Verstösse fest, wie ebenfalls am Montag bekannt wurde. Die OIC ist für die kleineren Produzenten zuständig.

Daneben führen auch noch die Kantonschemiker Kontrollen durch. Dabei werden die Weine etwa auf Pestizide, Sulfite und Süssungsmittel untersucht.

Die verschiedenen Kontrollorgane wollen nun verstärkt zusammenarbeiten: Der Datenaustausch wird ausgebaut und Betriebe, die mehr als 2000 Liter zukaufen, werden gegenseitig gemeldet.

Zudem sind in Zukunft gemeinsame Kontrollen möglich. Und die Kantonschemiker müssen künftig die Kontrollorgane über die Weiterbehandlung der gemeldeten Fälle informieren.

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