Weitere Festnahme nach Tod von Jugendlichem in Yverdon

Nach dem Tod eines Jugendlichen nach einer Auseinandersetzung in Yverdon-les-Bains VD ist ein zweiter Verdächtiger festgenommen worden. Der 15-jährige Schweizer steht im Verdacht, ebenfalls in den Angriff verwickelt gewesen zu sein.

Ein Einsatzwagen der Waadtländer Polizei (Archiv) (Bild: sda)

Nach dem Tod eines Jugendlichen nach einer Auseinandersetzung in Yverdon-les-Bains VD ist ein zweiter Verdächtiger festgenommen worden. Der 15-jährige Schweizer steht im Verdacht, ebenfalls in den Angriff verwickelt gewesen zu sein.

Ermittlungen und die Einvernahmen von Zeugen führten zur Festnahme des zweiten Jugendlichen, wie die Kantonspolizei Waadt am Montag mitteilte. Die Präsidentin des Jugendstrafgerichts setzte ihn in Untersuchungshaft. Dort befindet sich bereits der mutmassliche Täter.

Zur verhängnisvollen Auseinandersetzung war es am Donnerstag gegen 17.15 Uhr auf der Place Bel-Air in Yverdon gekommen. Aus noch ungeklärten Gründen versetzte der mutmassliche Täter dem Opfer – einem knapp 18-jährigen Schweizer – einen Faustschlag gegen den Kopf.

Dieser stürzte daraufhin zu Boden. Er wurde von einem Helikopter ins Universitätsspital in Lausanne gebracht, wo er am Freitag seinen schweren Verletzungen erlag. Der mutmassliche Täter stellte sich noch am Donnerstagabend der Polizei.

Es handelt sich um einen 16-jährigen Schweizer. Gemäss der Polizei hatte das Opfer niemanden provoziert. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kannten sich der mutmassliche Täter und das Opfer nicht.

Die Waadtländer Polizei klärt derzeit die Hintergründe der Auseinandersetzung, in Zusammenarbeit mit dem Westschweizer Institut für Rechtsmedizin.

Tödliche Schlägerei vor Aargauer Disco

Der Fall erinnert an die tödliche Schlägerei vor einer Diskothek in Aarau im Juli 2007. Damals wurde einem 19-Jährigen ein Faustschlag versetzt. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, sank bewusstlos zusammen und fiel ins Koma. Zwei Monate später starb der junge Mann im Spital.

Der Täter wurde vom Bezirksgericht Aarau 2009 wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Aargauer Obergericht reduzierte das Strafmass um ein Jahr.

Im April 2011 bestätigte das Bundesgericht die vom Obergericht verhängte Strafe von vier Jahren. Die Verteidigung des Verurteilten stellte ein Gesuch für die Wiederaufnahme des Verfahrens, welches vom Obergericht abgewiesen wurde. Auch das Bundesgericht lehnte Mitte Mai 2013 ab, dass der Fall neu aufgerollt wird.

Nächster Artikel