Die Disziplinarkommission der Swiss Football League zieht dem FC Biel wegen nicht eingereichter Bestätigungen über Löhne und Sozialversicherungsbeiträge des Monats Februar drei weitere Punkte ab.
Es sind die Zähler sechs bis acht, die dem Klub in der laufenden Meisterschaft abgezogen werden. Rechtskräftig ist indes erst der Abzug eines Punktes.
Die Lizenzkommission der SFL hatte den FC Biel am 7. April ein weiteres Mal bei der Disziplinarkommission angezeigt. Der Klub hatte es trotz einer Mahnfrist unterlassen, der Lizenzadministration bis Ende März die für den Monat Februar geforderten Bestätigungen der fälligen Löhne und der damit zusammenhängenden Sozialversicherungsbeiträge einzureichen.
Der Entscheid der Disziplinarkommission kann innert fünf Tagen beim Rekursgericht der SFL angefochten werden. Am 7. März war dem FC Biel wegen eines Verstosses gegen das Lizenzreglement bereits ein Punkt abgezogen worden. Weil der Klub damals keinen Rekurs einreichte, ist dieser Punktabzug bereits rechtskräftig.
Gegen die Entscheide der Disziplinarkommission vom 15. März (zwei Punkte Abzug) und 29. März (zwei Punkte Abzug) hat der FC Biel Rekurs eingereicht. Der Entscheid des Rekursgerichts der SFL wird in den nächsten Tagen erwartet.
Nach aktuellem Tabellenstand würde der FC Biel bei Bestätigung des Abzuges von allen acht Punkten auf den 10. Platz abrutschen – mit vier Zählern Rückstand auf den rettenden zweitletzten Rang.