Einen weiteren Schritt hin zu einer Volksabstimmung über die Zukunft des Jura hat am Dienstag die jurassische Regierung gemacht: Sie hat die nötige Änderung der Kantonsverfassung in die Vernehmlassung geschickt.
Nach der Berner Seite war die Reihe an der jurassischen Regierung: Sie legte den Entwurf eines neuen Verfassungsartikels als rechtliche Grundlage für ein Plebiszit vor. Die Regierung unterstreiche damit ihren Willen, das Volk über die Zukunft der Region entscheiden zu lassen, sagte Regierungspräsidentin Elisabeth Baume-Schneider.
Der neue Artikel 139 würde die Regierung ermächtigen, ein Verfahren zur Bildung eines neuen Kantons aus Kanton Jura und Berner Jura einzuleiten. Voraussichtlich wird das jurassische Parlament darüber in erster Lesung im Januar 2013 beraten.
Eine Volksabstimmung könnte dann Ende 2013 stattfinden. Sagt das Volk im Kanton Jura und im Berner Jura Ja zu einer Fusion, verfassen die Berner und die jurassische Regierung eine interkantonale Vereinbarung über das Weitere. Diese wiederum würde dann den Stimmberechtigten beider Kantone vorgelegt.
Transparenz und Respekt
Es sei „im Interesse der jurassischen Region und seiner Bewohner, einen neuen Kanton zu schaffen, der das gesamte Gebiet einschliesst“, sagte der jurassische Regierungsrat Philippe Receveur. Mit Blick auf den Urnengang verspricht die Regierung einen transparenten, würdigen und respektvollen Abstimmungskampf.
„Wir werden keinerlei Druck ausüben“, sagte Elisabeth Baume-Schneider. Die Regierung wolle mit Argumenten und nicht mit Einschüchterung arbeiten. Der Urnengang soll auch Stimmberechtigten unter 57 Jahren, die bei den Jura-Plebisziten der 1970er-Jahre noch nicht dabei waren, die Möglichkeit geben, ihren Willen zu bekunden.
Im Falle eines Neins im Berner Jura wäre die jurassische Regierung bereit zur Aufnahme frankophoner Berner Gemeinden, wie dies die Übereinkunft zwischen der bernischen und der jurassischen Regierung zum gemeinsamen Vorgehen vom letzten Februar vorsieht. Allerdings ginge es dann nicht mehr um die Bildung eines neuen Kantons.
Für die ebenfalls in der Übereinkunft vorgesehene Volksabstimmung hatte sich am letzten Donnerstag auch der Bernjurassische Rat in Tavannes BE ausgesprochen. Voraussetzung eines Urnengangs ist auf bernischer Seite eine Änderung des Gesetzes über das Sonderstatut des Berner Jura, für die ebenfalls die Vernehmlassung ansteht.