Weiterhin EL-Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

Im Kanton Solothurn bekommen Familien mit kleinen Einkommen weiterhin Ergänzungsleistungen (EL). Der Kantonsrat hat am Dienstag einer Verlängerung dieses 2009 eingeführten Instruments um drei weitere Jahre gegen den Willen der SVP grossmehrheitlich zugestimmt.

Im Kanton Solothurn bekommen Familien mit kleinen Einkommen weiterhin Ergänzungsleistungen (EL). Der Kantonsrat hat am Dienstag einer Verlängerung dieses 2009 eingeführten Instruments um drei weitere Jahre gegen den Willen der SVP grossmehrheitlich zugestimmt.

2009 hatte das Solothurner Stimmvolk die Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien beschlossen. Ziel der Vorlage war es, die Familienarmut zu bekämpfen. Damit sollte verhindert werden, dass Familien Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.

Die Massnahme wurde damals auf fünf Jahre befristet. Eine Weiterführung wurde von einem Evaluationsbericht abhängig gemacht. Der inzwischen vorliegende Bericht zeigt auf, dass derzeit im Kanton Solothurn 632 Familien mit 1340 Kindern durch die EL unterstützt werden. Ohne EL würden diese Familien ein Erwerbseinkommen unter dem Existenzminimum erzielen.

Andere Kantone kennen das selbe System

Voraussetzung, um in den Genuss der EL zu kommen, ist ein bestimmtes Bruttoeinkommen der Familie. Der Wohnsitz muss seit zwei Jahren im Kanton sein, und das jüngste Kind muss unter sechs Jahre alt sein. Ähnliche Modelle kennen auch die Kantone Waadt, Genf, Freiburg und Tessin.

Der Bericht hält fest, dass diese Familien-EL die Sozialhilfe und damit die Gemeinden entlastet. Gleichzeitig biete das Modell auch einen Anreiz zu einer Erwerbstätigkeit, heisst es im Bericht weiter.

Diese beiden Punkte zweifelte die SVP an. Für sie ist das System «ein ineffizientes Fehlkonstrukt mit zu hohen Verwaltungskosten, das erst noch zu wenig Anreiz für die Übernahme einer Vollzeitarbeit von Familienmitgliedern bietet». Kritisch eingestellt, allerdings aus finanzpolitischen Gründen, war auch ein Teil der FDP.

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