In der Schweiz sind 2014 vergleichsweise wenige Menschen beim Baden ertrunken. Die meisten Unfälle hätten sich aber verhindern lassen können, wenn die Verunglückten mit mehr Risikobewusstsein ins kühle Nass gestiegen wären.
Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) hat im vergangenen Jahr 27 Ertrinkungsopfer registriert. Das sind 25 weniger als 2013, als es 52 Opfer gegeben hatte. Der Durchschnitt der letzten zehn Jahre liegt bei 46 Todesfällen.
Die SLRG führt in ihrer Mitteilung vom Freitag den starken Rückgang auf das schlechte Sommerwetter zurück. Die vielen Niederschläge und die tiefen Temperaturen seien alles andere als einladend zum Bade gewesen.
Der grösste Teil der Opfer waren Männer. Unter den 27 Ertrunkenen waren 22 Männer, 2 Frauen und 3 Kinder. Fast alle Opfer verunglückten in einem offenen Gewässer. Je 13 Ertrunkene starben in Flüssen und Seen, eine Person ertrank in einer Badeanlage.
Die meisten Ertrinkungsfälle ereigneten sich in den Kantonen Bern und Zug mit je 4, gefolgt von der Waadt mit 3. Je 2 Fälle wurden aus den Kantonen Wallis, Tessin, Glarus, Genf und Freiburg gemeldet. Je ein Mensch starb in den Kantonen Zürich, Aargau, Basel-Stadt, Luzern, Thurgau und Uri.
Mögliche Gefahren nicht ignorieren
Die meisten tödlichen Badeunfälle wären vermeidbar gewesen. Philipp Binaghi, Sprecher der SLRG, sagte auf Anfrage, 80 bis 90 Prozent der Unglücke hätten sich ereignet, weil die «sechs goldenen Baderegeln» nicht eingehalten worden seien.
Binaghi spricht von einem mangelnden Risikobewusstsein am Wasser. Dieses fehlt gemäss den Erkenntnissen der SLRG vor allem den 16 bis 35 Jahren alten Männern, die die grösste Opfergruppe ausmachen.
Die SLRG versucht mit der Ausbildung von Rettungsschwimmern und mit Prävention Ertrinkungsfälle zu verhindern. Wer sich ins Wasser begebe, müsse sich stets des damit verbundenen Risikos bewusst sein, schreibt sie. Dieses lasse sich mit dem Einhalten der Baderegeln und Flussregeln stark reduzieren.
Die sechs Baderegeln schreiben vor, dass erstens Kinder nur begleitet ins Wasser gelassen werden. Zweitens: Mit vollem oder ganz leerem Magen darf nicht geschwommen werden, und wer alkoholisiert oder unter Drogen ist, soll sich nicht ins Wasser begeben.
Drittens empfiehlt die SLRG, nie überhitzt ins Wasser oder – viertens – in trübe und unbekannte Gewässer zu springen. Die fünfte Regel lautet, dass Luftmatratzen und Schwimmhilfen nicht ins tiefe Wasser gehören und die sechste besagt, dass lange Strecken nicht allein geschwommen werden sollen.