Weniger Kompetenzen: Neuorganisation der Basler Stadtbildkommission

Die Kompetenzen der Basler Stadtbildkommission werden eingeschränkt: Die Basler Regierung hat für eine bereits 2011 angekündigte Neuorganisation die nötigen Änderungen der Bau- und Planungsverordnung vorgenommen.

Die Kompetenzen der Basler Stadtbildkommission werden eingeschränkt: Die Basler Regierung hat für eine bereits 2011 angekündigte Neuorganisation die nötigen Änderungen der Bau- und Planungsverordnung vorgenommen.

Stärker Rechnung tragen soll die Neuorganisation unterschiedlichen Anforderungen im Stadtbildschutz und den Bedürfnissen von Bauherrschaften und Architekten, wie es in einer Mitteilung der Regierung vom Dienstag heisst. Die Stadtbildkommission soll demnach nur noch Fälle „von grosser Tragweite und von grundsätzlicher Natur“ beurteilen.

Alles andere wird künftig einem Fachsekretariat übertragen. Dieses ist zwar fachlich der Kommission unterstellt, wird aber administrativ dem Bau- und Verkehrsdepartement angegliedert. Die Stadtbildkommission selbst soll eine unabhängige Kommission bleiben. Der Kreis der in ihr vertretenen Fachbereiche wird jedoch erweitert.

Entscheide weiterhin verbindlich

Bauherren und Architekten sollen zudem ihr Projekt der Kommission mündlich vorstellen können, und das Fachsekretariat soll regelmässig Sprechstunden anbieten. Weiter müssen Ablehnungen künftig begründet werden, was Bauherren besser unterstützen und Beurteilungen der Kommission transparenter machen soll.

Die Entscheide zur Gestaltung von Bauten und Anlagen bleiben indes für die Bewilligungsbehörden verbindlich. In Verfahren im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr werden Stellungnahmen der Stadtbildkommission aber nicht mehr eingeholt, da das Interesse an verkehrstechnisch sinnvollen Signalisierungen und Anordnungen vorgehe.

Auf Gebiet der zwei baselstädtischen Landgemeinden werden im übrigen künftig nur noch die Gemeinden zuständig sein: Beurteilungen erfolgen durch die Dorf- beziehungsweise Ortsbildkommission. Damit wird laut Regierung in der Verordnung nachvollzogen, was bereits seit Jahren Praxis sei.

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