Im November 2010 wurde die Ausschaffungsinitiative der SVP angenommen. Auf den Umgang der Kantone mit kriminellen Ausländerinnen und Ausländern hatte dies bisher offenbar keinen Einfluss. In den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl der entzogenen Bewilligungen zurückgegangen.
In den Jahren vor Annahme der Initiative war die Zahl der entzogenen Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen von 303 im Jahr 2008 auf 416 im Jahr 2009 gestiegen. 2010 wurden 534 Ausweise wegen Straffälligkeit widerrufen. 2011 sank die Zahl der Ausweisentzüge dagegen auf 505, letztes Jahr lag sie bei 411.
Diese Angaben hat der Bundesrat aufgrund einer Interpellation von Nationalrat Felix Müri (SVP/LU) erheben lassen. Die am Donnerstag publizierten Zahlen sind allerdings unvollständig. Die Kantone Aargau, Neuenburg, Schaffhausen, Tessin und Zug verfügen über keine Angaben oder wollten keine solchen machen. Einige Kantone gaben nur Schätzungen ab, andere wiesen darauf hin, dass sich die Zahl der Ausschaffungen auch nach Annahme der Initiative grundsätzlich nicht verändert habe.
Diese ist nicht direkt anwendbar, wie das Bundesgericht letzten Herbst entschieden hat. Vorerst ist sie auch noch nicht auf Gesetzesstufe umgesetzt. Zwei Umsetzungsvarianten, über die der Bundesrat letztes Jahr eine Vernehmlassung durchgeführt hat, sind höchst umstritten. Ein strenges Regime will die SVP mit einer weiteren Initiative durchsetzen, die sie Ende letzten Jahres eingereicht hat.
Fragezeichen bei Aussagekraft
Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die Kantone die Schraube schon im Hinblick auf die Umsetzung angezogen haben. «Nichts deutet darauf hin, dass es in den letzten Jahren eine Veränderung in der Praxis der Kantone gegeben hat», sagte Elsbeth Steiner, stellvertretende Geschäftsführerin der Eidg. Kommission für Migrationsfragen, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Sie macht auch ein Fragezeichen hinter die Aussagekraft der Zahlen. Wegen der dünnen Datenlage seien diese statistisch kaum relevant. Zudem erschienen darin ausländischen Diebesbanden und Kriminaltouristen nicht, weil diese über kein Aufenthaltsrecht verfügten.