In Basel-Stadt sollen die Unternehmensgewinnsteuern weiter sinken auf maximal 18 Prozent. Der Grosse Rat hat die entsprechende Steuergesetz-Revision am Mittwoch mit 53 zu 39 Stimmen beschlossen. Ziel ist die Stärkung der Standort-Wettbewerbsfähigkeit.
Derzeit ist die letzte Senkungsrunde der Firmengewinnsteuern auf 20 Prozent noch am Laufen; 2013 erfolgt der letzte Schritt dazu. SP und Grünes Bündnis wollten erst die Auswirkungen abwarten und darum gar nicht auf die neue Vorlage eintreten. Dieser Antrag scheiterte aber mit 48 gegen 42 Stimmen – die Mitte stimmte mit der Rechten.
Die neue Senkung soll in Schritten zu einem halben Prozent erfolgen, sofern keine Rezession herrscht und die Schuldenlage vetretbar ist. Insgesamt geht es um Mindereinnahmen von jährlich rund 50 Mio. Franken ab 2017. Ein Freisinniger bezifferte zum Vergleich die Steuersumme der Pharmakonzerne auf rund eine halbe Milliarde.
Mit dieser Vorlage erfüllt die Regierung ihr Versprechen in einer Absichtserklärung mit Wirtschaftsverbänden von 2010. Mit jener hatte die Regierung die Wirtschaft für die letzte Steuergesetzrevision ins Boot geholt. Die Wirtschaft habe seither das Stillhalteabkommen eingehalten, sagte Finanzdirektorin Eva Herzog.
Verschärfungen abgelehnt
Während die LDP den „fairen Kompromiss“ lobte und CVP und EVP die Vorlage tel quel unterstützten, wollten FDP und GLP noch weiter gehen: Die FDP beantragte, die Steuern ohne Bedingungen zu senken, und die GLP beantragte die Senkung auf einmal. Die Vorlage sei „viel zu zögerlich“, um etwas zu bewirken, sagte ein Freisinniger.
Die Linke warnte davor, den Staat auszuhungern, weil das andere für Firmen wichtige Rahmenbedingungen wie Bildung und Infrastruktur gefährdete. Für die SP betreibt die Rechte „Salamitaktik“: Sie wolle noch weiter Steuern senken. Das Bündnis verwies auf das Baselbieter Negativbeispiel – und wenn schon, sollten Private auch profitieren.
Die Verschärfungen von rechts scheiterten am Ende klar: Der Grosse Rat zog die Fassung der Finanzkommissions-Mehrheit mit 55 zu 29 Stimmen dem FDP-Antrag und mit 62 zu 26 Stimmen noch deutlicher dem GLP-Antrag vor. Letzteren hatte Finanzdirektorin Herzog als „schlicht verantwortungslos“ kritisiert.
Ins Steuer-Mittelfeld
Konkret sind die Bedingungen nun die selben wie bei der letzten Runde: Gesenkt werden die Gewinnsteuern nur dann, wenn die Schweizer Wirtschaft nicht in einer Rezession steckt (zwei Quartale Negativwachstum) und die Nettoverschuldung noch mindestens einen Promillepunkt über der maximalen Nettoschuldenquote liegt.
Rund 30 Prozent der baselstädtischen Steuereinnahmen entfallen heute auf Firmen. Laut der Regierung liegt in Basel-Stadt die Belastung der Unternehmen „am oberen Ende“ im interkantonalen Vergleich. Die Senkung bringe den Stadtkanton ins Mittelfeld – neben Zürich und das Baselbiet.