Weniger Zigi-Werbung und Verkaufsverbot an Minderjährige

Werbung für Zigaretten und Tabakprodukte soll weitgehend verboten werden. Zudem dürfen keine Zigaretten an Minderjährige verkauft werden. Der Bundesrat hält diese Vorschläge für ausgewogen.

Die Bevölkerung soll vor den schädlichen Folgen des Tabakkonsums geschützt werden (Bild: sda)

Werbung für Zigaretten und Tabakprodukte soll weitgehend verboten werden. Zudem dürfen keine Zigaretten an Minderjährige verkauft werden. Der Bundesrat hält diese Vorschläge für ausgewogen.

Trotz heftiger Kritik in der Vernehmlassung hält er darum an der Stossrichtung des Tabakproduktegesetzes fest. Dies hat er an seiner Sitzung vom Freitag beschlossen.

Im Zentrum der Kritik stehen die neuen Werbeverbote. Der Bundesrat will Werbung für Zigaretten und andere Tabakprodukte grösstenteils verbieten. Am Kiosk, an Automaten und insbesondere an Festivals von nationaler Bedeutung sollen die Tabakkonzerne aber weiterhin für ihre Raucherwaren werben dürfen.

Gesundheits- und Jugendorganisationen verlangen jedoch ein totales Werbeverbot für Zigaretten. Sie werfen der Zigarettenindustrie vor, mit ihrer Werbung direkt auf Jugendliche zu zielen. Das sehen der Gewerbeverband sowie die Werbe- und Medienbranche anders. Teils befürchten sie Einbussen, teils sehen sie in den Verboten eine ideologisch geprägte Bevormundung der Bürger.

Angesichts dieser weit auseinanderliegenden Positionen will der Bundesrat die aus seiner Sicht ausgewogenen Stossrichtung des Vorentwurfs beizubehalten. Die darin vorgeschlagenen Bestimmungen ermöglichten es, die Bevölkerung und insbesondere Jugendliche besser vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen, heisst es in einer Mitteilung.

Minderjährige dürfen Zigaretten verkaufen

Für weniger Aufregung sorgte das geplante Verkaufsverbot von Tabakwaren an Minderjährige. Dieses will der Bundesrat in der Vorlage behalten. Entgegen den Vorschlägen in der Vernehmlassung soll aber der Verkauf von Zigaretten durch Minderjährige erlaubt sein, was die Situation für Lernende erleichtert.

Mit dem Tabakproduktegesetz soll auch der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten in der Schweiz zugelassen werden. Dieser unterliegt jedoch denselben Einschränkungen bezüglich Werbung und Verkauf an Minderjährige wie die Tabakzigaretten. Alle E-Zigaretten, ob nikotinhaltig oder nicht, würden zudem künftig unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen fallen.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Herbst eine Botschaft zum Tabakproduktegesetz auszuarbeiten.

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