Gegen die Pläne für ein nationales Ausbildungszentrum für Imame an der Universität Freiburg regt sich Widerstand. Bürgerliche Kantonsparlamentarier fordern die Kantonsregierung in einem Vorstoss auf, die Freiburger Hochschule zu einem Verzicht zu bewegen.
Etwa ein Dutzend Grossräte vor allem aus den Reihen der SVP, aber auch von der CVP und der FDP haben den Vorstoss unterzeichnet. Für sie ist es nicht zu akzeptieren, dass der Kanton Freiburg Sparmassnahmen beschlossen hat, anderseits aber möglicherweise Steuergelder für die Ausbildung von Imamen fliessen.
Sie finden auch, die theologische Fakultät der Universität Freiburg solle ihren christlichen Charakter bewahren, und befürchten, dass die Schaffung eines Ausbildungszentrums für Imame weitere Folgen haben könnte. Wenn es nämlich einmal ein solches Zentrum in Freiburg gäbe, würden allfällige weitere Schweizer Koran-Ausbildungsgänge ebenfalls in der Zähringerstadt angesiedelt.
Der Vorstoss der bürgerlichen Parlamentarier folgt auf eine parlamentarische Anfrage zu den Plänen für ein Imam-Ausbildungszentrum. Der Freiburger Staatsrat hat diese Anfrage kürzlich beantwortet. Darin schreibt er, die Regierung habe sich an den Diskussionen um dieses Zentrum nicht beteiligt. Diese seien auf der Ebene der Hochschulen geführt worden.
Die frühere freiburgische Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot und der Rektor der Uni Freiburg, Guido Vergauwen, sahen aber laut dem Staatsrat in diesem Projekt die Chance, die Positionierung der Theologischen Fakultät der Uni Freiburg zu stärken – auch als Standort für den interreligiösen Dialog.
Die Universität sei für die Schaffung eines solchen Zentrums zuständig, heisst es in dieser Antwort auch. Und weiter: «Einzig die dazu nötige Finanzierung könnte die Zustimmung des Staatsrats erfordern, falls für die Universität zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden sollten.»
Der parlamentarische Vorstoss der bürgerlichen Grossräte zum möglichen Ausbildungszentrum für Imame hat die Form eines sogenannten Auftrags. Die Kantonsregierung hat nach dessen Eingang fünf Monate Zeit, um ihn zu beantworten.