Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf hat am Freitag in Wien das mit Österreich vereinbarte Steuerabkommen verteidigt. Zumindest aus Schweizer Sicht sehe sie keine verfassungsrechtlichen Einwände, sagte die Finanzministerin nach Treffen mit Österreichs Bundespräsident Heinz Fischer und Finanzministerin Maria Fekter.
Die österreichische Verfassung kenne sie nicht bis in jedes Detail, sie glaube aber nicht, dass es diesbezüglich Probleme geben werde, sagte Widmer-Schlumpf weiter. In Österreich waren zuletzt Stimmen laut geworden, dass das Abkommen nicht verfassungskonform sei.
Widmer-Schlumpf hatte Mitte April in Bern mit ihrer Amtskollegin Fekter ein bilaterales Steuerabkommen unterzeichnet, das Wien schon 2013 etwa eine Milliarde Euro an Einnahmen bringen soll. Die Einigung ermöglicht es österreichischen Steuerflüchtlingen aber auch, sich von einem Finanzstrafverfahren freizukaufen. Die österreichische Opposition sprach von „staatlich legitimierter Geldwäsche“, die Regierungsparteien verteidigten das Abkommen.
Muss auch Österreichs Vorgaben entsprechen
Widmer-Schlumpf argumentierte, dass es sich bei dem Abkommen bezüglich der Vergangenheit um eine Abgeltungssteuer handle. Da jedes in der Schweiz lagernde Konto aber je nach dem darauf befindlichen Geldwert besteuert werde, müsste das auch den Vorgaben des Empfängerlandes Österreich entsprechen. Auf die Zukunft bezogen handle es sich um eine Quellensteuer. „Das entspricht ja dann dem Prozentsatz, den man auch in Österreich zahlen muss.“
In der Schweiz gelte jedenfalls die Regelung, dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden müsse. Das sei durch das Abkommen gewährleistet. Dass es durch die vorgesehene Regelung bereits zu Kapitalabflüssen aus der Schweiz nach Österreich gekommen sei, verneinte Widmer-Schlumpf. „Es gibt keine Anzeichen dafür.“
Bundespräsident Fischer äusserte sich vorsichtig: Wie alle anderen Vorlagen und Gesetze müsse auch das Steuerabkommen genau und sorgfältig geprüft werden. „Nach dem derzeitigen Stadium kann ich keine negativen Aspekte erkennen unter dem Vorbehalt, dass ich das Ganze nur aus den Medien und den Diskussionen kenne.“ Ein endgültiges Urteil werde es aber erst dann geben, „wenn das Abkommen zu unterschreiben ist.“