Die Frau, die seit heute Morgen in Thun wegen des Vorwurfs der Kindstötung vor Gericht steht, bestreitet, ihre neugeborene Tochter getötet zu haben. «Ich habe sie sicher nicht aktiv verletzt», sagte sie dem Gerichtspräsidenten.
Das Kind habe sie im Herbst 2011 allein in der Dusche ihrer Wohnung in Wimmis zur Welt gebracht, führte die heute 26-jährige Frau aus dem Kanton Bern weiter aus. Es sei plötzlich in der Wanne gelegen und habe nicht geschrien.
Nach der Geburt habe sie das Kind zu sich ins Bett genommen und bemerkt, dass es schlecht atme. In Todesgefahr habe sie es aber nicht gewähnt. Erfahrungen mit Kindern habe sie zu diesem Zeitpunkt, im Herbst 2011, keine gehabt.
Immer wieder sei sie selber eingenickt, und als sie nach einem solchen Kurzschlaf aufgewacht sei, habe sie bemerkt, dass das Mädchen nicht mehr atme.
Überfordert
Die Frau führte weiter aus, in den Wochen zuvor hätten sich ihre Eltern getrennt. Plötzlich habe sie beim Vater gewohnt, mit dem sie lange keinen Kontakt gehabt habe. Dadurch sei sei überfordert gewesen. Auch habe sie mit dem Kind niemanden belasten wollen, weder ihren damaligen Freund noch die Familie.
Nach dem Tod des Kindes legte die junge Mutter nach eigenen Angaben das Kind in ein Tuch und dieses in eine Einkaufstragtasche. Dann stellte sie diese in den Estrich, denn sie wollte das Kind noch bei sich behalten.
Gefunden wurde der Säugling schliesslich im Februar 2012 auf einer Abfalldeponie in Wimmis, weil der Vater eines Tages den Estrich aufräumte. Seine Tochter hörte dies, stieg sofort in den Estrich hinauf, packte die Tasche und wusste nicht wohin damit. Draussen sah sie eine Mulde und legte die Tasche hinein, wie sie vor Gericht aussagte. «Es war die erste Reaktion».
Schädelbrüche «am ehesten» von Deponie
Eine Expertin des Instituts für Rechtsmedizin in Bern sagte am Mittwoch vor Gericht aus, weder Todesursache noch Todesart hätten bei der Obduktion der Leiche festgestellt werden können.
Die zwei Schädelbrüche, die beim Kind gefunden wurden, seien am ehesten auf der Mülldeponie entstanden, wo die Mulde entleert wurde.
Sie könne sich nicht vorstellen, dass diese Verletzungen durch das Zusammendrücken von Händen entstanden seien, sagte die Expertin weiter.
Die Staatsanwältin schreibt in der Anklageschrift, der Tod des Kindes sei entweder durch Gewaltausübung der Frau oder aber deshalb eingetreten, weil die Frau keine medizinische Hilfe anforderte, obwohl ihr das zuzumuten gewesen wäre.
Wann das Regionalgericht Oberland das Urteil fällt, war am Mittwochmittag noch offen.