Bei der Besteuerung des Gastgewerbes bleibt alles beim Alten. Die Stimmbevölkerung hat die Initiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» des Branchenverbands GastroSuisse am Sonntag mit 71,5 Prozent Nein-Stimmen bachab geschickt.
Das Abstimmungsresultat ist deutlich: Rund 685’000 Stimmberechtigte nahmen die Initiative an, 1’710’000 legten ein Nein in die Urne. Die Stimmbeteiligung lag bei 47 Prozent. Von den insgesamt 23 Standesstimmen entfiel keine einzige auf die Initiative.
Am deutlichsten wurde das Volksbegehren in Zürich verworfen, wo fast 76 Prozent der Stimmberechtigten Nein sagten. In Zug waren 75,8 Prozent dagegen, in zehn weiteren Kantonen lag der Anteil Nein-Stimmen über 70 Prozent. Am besten kam das Anliegen der Wirte noch in den Kantonen Uri, Jura und Tessin an, aber auch dort waren jeweils knapp 65 Prozent dagegen.
Das Resultat überrascht nicht, jedoch dessen Deutlichkeit. Bei der letzten SRG-Trendumfrage lagen die Gegner zwar mit 46 Prozent im Vorsprung, doch 41 Prozent der Befragten wollten in der ersten Septemberhälfte noch ein Ja in die Urne legen. Die Befürworter konnten damit weder die Unentschlossenen überzeugen noch einen Meinungsumschwung bei manchen Stimmberechtigten verhindern.
Gespaltene Mitte
Im Parlament hatte sich die SVP sowie eine Mehrheit von CVP und BDP auf die Seite der Wirte geschlagen. Im Abstimmungskampf beschloss dann aber lediglich die SVP die Ja-Parole, die CVP entschied sich für Stimmfreigabe. Die übrigen Parteien empfahlen ein Nein, wobei es sowohl bei der FDP wie bei der CVP zahlreiche abweichende Kantonalparteien gab.
Die Initiative verlangte, dass gastgewerbliche Leistungen mit Ausnahme von alkoholischen Getränken und Tabakprodukten dem gleichen Steuersatz unterliegen wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Nach der Lesart des Bundesrats hätte dies Nahrungsmittel generell betroffen.
GastroSuisse hatte aber nur Take Aways im Visier: Für deren Angebot gilt heute der aus sozialpolitischen Gründen reduzierte MwSt-Satz von 2,5 Prozent. Grund für diese Einreihung ist, dass sich Take-Away-Produkte nicht vernünftig von Nahrungsmitteln aus dem Laden abgrenzen lassen. In Restaurants hingegen werden die normalen 8 Prozent fällig.
Unerwünschte Nebenwirkungen
Diese «Diskriminierung» wollten die Wirte beseitigen. Eine Erklärung, wie dies geschehen sollte, blieben sie aber schuldig. Nun, da die Initiative abgelehnt ist, bleibt es Bundesrat und Parlament erspart, eine Lösung für das schwierige Problem zu finden.
Alle denkbaren Umsetzungs-Varianten wären mit unerwünschten Nebenwirkungen verbunden gewesen. Der Einheitssatz für die Gastronomie beispielsweise ist ebenfalls mit unlösbaren Abgrenzungsproblemen gegenüber Lebensmitteln verbunden. Und eine Besteuerung von Restaurants zum reduzierten Satz hätte zu Steuerausfällen von 700 bis 750 Millionen Franken pro Jahr geführt.
Um diese zu kompensieren, hätte der reduzierte Satz gemäss Vorschlag des Bundesrats auf 3,8 Prozent angehoben werden müssen. Dadurch wären die Preise für Lebensmittel markant gestiegen. Trotz allfälliger Einsparungen im Restaurant hätten aber kleinere Einkommen unter dem Strich weniger Geld in der Tasche gehabt. Profitiert hätten dagegen die Wirte.