Wirtschaftskammer will staatsnahe Betriebe «entpolitisieren»

Die Wirtschaftskammer Baselland will die Verwaltungsräte staatsnaher Betriebe «entpolitisieren». Sie kündigte dazu am Dienstag eine Volksinitiative betreffend den Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank sowie zwei parlamentarische Vorstösse zu weiteren Unternehmen an.

Die Wirtschaftskammer Baselland will die Verwaltungsräte staatsnaher Betriebe «entpolitisieren». Sie kündigte dazu am Dienstag eine Volksinitiative betreffend den Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank sowie zwei parlamentarische Vorstösse zu weiteren Unternehmen an.

Mit der Initiative sollen das Ziel «exemplarisch beim Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank» erreicht werden, heisst es in einer Mitteilung der Wirtschaftskammer. Das Begehren, für welches die Unterschriftensammlung in den kommenden Tagen beginnen soll, fordert dazu eine ganze Reihe von Regelungen zur Organisation und Besetzung des Bankrats.

So soll der Bankrat neu aus maximal sieben bis neun Mitgliedern bestehen – derzeit sind es elf. Zudem soll der Bankrat zwar wie bisher vom Landrat auf Vorschlag der Regierung gewählt werden; der Landrat soll Wahlvorschläge aber nur noch mit Zweidrittelsmehr ablehnen können. Und Bankratsmitglieder sollen ihre Mandatsgelder nicht mehr an politische Parteien abführen dürfen.

Unvereinbarkeiten

Weiter fordert die Initiative diverse Unvereinbarkeitsregelungen: Regierungs- und Landratsmitglieder sowie Staatsangestellte mit Vollzugs- oder Regulierungsaufgaben im Kantonalbankbereich sollen demnach nicht mehr in den Bankrat wählbar sein. Bankratsmitglieder sollen zudem nicht in der Geschäftsleitung oder sonstwie für die Bank tätig sein dürfen.

Verheiratete, in eingetragener Partnerschaft oder im Konkubinat Lebende sowie Verwandte oder Verschwägerte ersten oder zweiten Grades sollen sodann nicht gleichzeitig Bankorganen angehören dürfen. Auch sollen Bankräte über ihr Mandat hinaus nicht entgeltlich für die Kantonalbank tätig sein dürfen.

Mehr Expertise erhofft

Schliesslich sollen mit der Initiative die Sachkompetenzanforderungen an Bankratsmitglieder klarer ins Gesetz geschrieben werden als dies heute der Fall sei, heisst es in der Mitteilung weiter. Mittels zweier Motionen im Kantonsparlament will die Wirtschaftskammer zudem entsprechende Regelungen auch für weitere öffentlich-rechtliche oder private Unternehmen mit Kantonsbeteiligung erreichen.

Der Verband begründet seine Vorstösse mit der Bedeutung kompetenter Verwaltungsgremien. Dabei verweist er auf Affären bei den Basler Verkehrs-Betrieben und der Basler Kantonalbank oder auf die Honorar-Affäre der Baselbieter Regierung. Eines der Probleme seien «Rückzahlungsmechanismen»: Die Parteien würden heute nicht die besten Leute, sondern jene in Verwaltungsräte delegieren, die bereit seien, möglichst viel Geld an die Partei abzuführen.

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