Wohlen AG entledigt sich weiterer Altlasten im Fall Dubler

Die Stimmberechtigten der Aargauer Gemeinde Wohlen haben einer neuen Gemeindeordnung mit einem Ja-Stimmenanteil von 73 Prozent zugestimmt. Damit kann ein weiterer Teil der Altlasten, die im Zug um die Affäre um den Gemeindeammann Walter Dubler aufgetaucht waren, entsorgt werden.

Die Stimmberechtigten der Aargauer Gemeinde Wohlen haben einer neuen Gemeindeordnung mit einem Ja-Stimmenanteil von 73 Prozent zugestimmt. Damit kann ein weiterer Teil der Altlasten, die im Zug um die Affäre um den Gemeindeammann Walter Dubler aufgetaucht waren, entsorgt werden.

Die Gemeindeordnung wurde mit 2493 zu 918 Stimmen genehmigt. Die Stimmbeteiligung betrug 42,2 Prozent. Dank den neuen Bestimmungen werden die strategische und die operative Führung der Gemeinde Wohlen künftig strikt getrennt.

Der Gemeinderat, die Exekutive, wird künftig nur noch fünf statt wie bisher sieben Mitglieder umfassen. Gleichzeitig werden die bisher neun Verwaltungsabteilungen auf fünf Verwaltungsbereiche reduziert.

Genauer definiert wurden die Aufgaben des Gemeindeammanns. Er übt seine Aufgaben künftig hauptamtlich mit einem Pensum von 60 bis 80 Prozent aus. Die Einzelheiten der Anstellung müssen vom Einwohnerrat festgelegt werden.

Auslöser für die Totalrevision der Gemeindeordnung war der Fall Dubler gewesen. Der parteilose Gemeindeammann war in Wohlen als kleiner Dorfkönig aufgetreten und hatte sich eigenmächtig über bestehende Bestimmungen und Reglemente hinweggesetzt.

Das Bezirksgericht Zurzach hatte Walter Dubler im Mai letzten Jahres wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs schuldig befunden und ihn zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt.

Das Aargauer Obergericht bestätigte im letzten Herbst das Urteil und verschärfte es. Der Regierungsrat entschied Ende Dezember, Dubler des Amts zu entheben. Dubler wird per 1. März disziplinarisch entlassen.

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