Der wegen finanziellen Unregelmässigkeiten angeklagte Walter Dubler (parteilos) wird bis zum Abschluss des Verfahrens von seinem Amt als Gemeindeammann von Wohlen AG suspendiert. Dies entschied die Aargauer Regierung am Mittwoch auf Antrag des Gemeinderates Wohlen.
Das Gesuch des Gemeinderates sei ein wesentlicher Faktor für diesen Entscheid gewesen, sagte der Aargauer Landammann Urs Hofmann am Mittwoch vor den Medien in Aarau. Die Aargauer Regierung sei nach Einsichtnahme in die Akten und Anhörung der Beteiligten zum Schluss gekommen, dass ein normales Funktionieren der Gemeindebehörden von Wohlen infrage gestellt sei.
Massgeblich zum Entscheid trug gemäss Hofmann auch die Tatsache bei, dass der Einwohnerrat Wohlen und seine wichtigsten Kommissionen nicht mehr mit dem Gemeinderat konstruktiv zusammenarbeiten wollten, solange Dubler sein Amt noch ausübt.
Walter Dublers Suspendierung tritt am kommenden Freitag um 14 Uhr in Kraft. Die Aargauer Regierung entzog einer allfälligen Beschwerde gegen den Suspendierungsentscheid beim Aargauischen Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung. Dubler wurde am Mittwochmittag über den Regierungsratsentscheid via seinen Anwalt und per Kurierpost informiert.
Keine Vorverurteilung
Bei der Suspendierung handle es sich nicht um eine Vorverurteilung, sagte Hofmann. Der Entscheid sei der Kantonsregierung nicht leicht gefallen, habe sich aber angesichts der Umstände aufgedrängt. Dubler habe für die Gemeinde Wohlen gute Arbeit geleistet und jeweils gut mit dem Kanton zusammengearbeitet. Für Walter Dubler gelte bis zum Abschluss des Strafverfahrens die Unschuldsvermutung.
Dubler war Mitte Oktober in seiner Funktion als Gemeindeammann von Wohlen von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Delikte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen und eine Busse in Höhe von 5000 Franken.
Vorwürfe in zwei Fällen
Dubler wird vorgeworfen, sich von 2014 bis Mitte 2015 unrechtmässig zu hohe Pensionskassenbeiträge ausbezahlt zu haben. Er soll Mitarbeiter der Wohler Finanzverwaltung angewiesen haben, 4125 Franken aus der Gemeindekasse in seine Pensionskasse einzubezahlen.
Walter Dubler wird zudem zur Last gelegt, Sitzungsgelder in Höhe von 2840 Franken der Gemeinde verschwiegen zu haben. Dieses Geld hatte Dubler als Vertreter seiner Gemeinde im Regionalplanungsverband Unteres Bünztal erhalten.
Das Bezirksgericht Bremgarten wird sich mit dem Fall befassen müssen. Ein Verhandlungsdatum ist noch nicht angesetzt. Die Affäre war ins Rollen geraten, als SVP-Einwohnerrat Jean-Pierre Gallati die Finanzabrechnung 2014 genauer unter die Lupe nahm.
Weitere Verfahren hängig
Neben der Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft wird auch die Administrativuntersuchung des regierungsrätlichen Rechtsdienstes und der Finanzkontrolle weitergeführt. Die Aargauer Regierung muss zudem die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Wohlen genehmigen, nachdem der Einwohnerrat die Rechnung zweimal zurückgewiesen hatte.
Beim Regierungsrat ist auch eine Beschwerde hängig, bei der es um Lohnzahlungen an einen arbeitsunfähigen Mitarbeiter der Gemeinde Wohlen geht. Es handelt sich um separate Verfahren, deren Behandlung zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten koordiniert wird.