Für die Sozialhilfe ihrer Einwohner sollen künftig nur noch Wohnsitzkantone aufkommen. CVP, FDP und SVP begrüssen in der Vernehmlassung die Abschaffung der Rückerstattungspflicht der Heimatkantone. SP und Grüne befürchten mehr Kosten für Kantone mit hoher Zuwanderung und fordern einen Ausgleich.
Wohnkantone können heute die Unterstützungskosten für zugezogene Sozialhilfebedürftige während zwei Jahren dem Heimatkanton verrechnen. Die Gesetzesrevision verlangt die vollständige Abschaffung dieser Regelung.
Zwischen 2005 und 2010 bezahlten die „Abwanderungskantone“ den „Zuwanderungskantonen“ jährlich rund 18,5 Millionen Franken. Der Betrag macht bloss einen kleinen Teil der Nettoausgaben von rund 1,8 Milliarden Franken der Kantone und Gemeinden für Sozialhilfe pro Jahr aus.
Die Rückerstattungen bereiten sowohl den Wohn- als auch den Heimatkantonen administrativen Aufwand. Hinter der Gesetzesrevision steht eine Parlamentarische Initiative von alt Ständerat Philipp Stähelin (CVP).
Bürgerliche begrüssen Abschaffung
Die Abschaffung der Rückerstattungspflicht der Heimatkantone kommt bei CVP, FDP und SVP gut an. Nach Ansicht der CVP ist die Regelung veraltet. Es gehe um Summen, die in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen administrativen Aufwand und den Kosten stünden.
Die SVP sieht die „Entkoppelung“ vieler Bürgerinnen und Bürger von ihren Heimatkantonen- und Gemeinden als eine Tatsache und als eine Folge veränderter Lebensgewohnheiten. Die FDP begrüsst den vollständigen Übergang vom Heimat- zum Wohnprinzip in der Sozialhilfe ebenfalls.
SP und Grüne fordern Ausgleich
Die Grünen anerkennen zwar den übermässigen administrativen Aufwand. Sie befürchten jedoch, dass Kosten von ländlichen Regionen auf Städte abgewälzt werden. Eine ersatzlose Abschaffung würde ihrer Ansicht nach ein ungerechtfertigtes Ungleichgewicht schaffen. Die SP fordert ebenfalls einen Ausgleich für Kantone mit starker Zuwanderung.
Nicht ganz gleicher Meinung ist der Schweizerische Städteverband (SSV). So wehrt sich auch der SSV gegen eine kompensationslose Abschaffung.
Allein die Stadt Zürich hätte im Jahr 2010 auf 4,77 Millionen Franken, die Stadt Basel 4,66 Millionen Franken verzichten müssen, wie aus einer Tabelle des SSV hervorgeht. Der Städteverband schlägt deshalb vor, dass die Ausfälle im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) abgegolten werden.