Neuchâtel Xamax gelangt nach dem Lizenzentzug wie erwartet ans SFL-Rekursgericht gelangt. Die Neuenburger verlangen die aufschiebende Wirkung, welche die SFL-Disziplinarkommission nicht gewährt hat.
Wie Xamax in einem Communiqué mitteilt, sei die SFL-Disziplinarkommission nicht befugt, einen Lizenzentzug auszusprechen. Einen solchen Entscheid könne einzig die Lizenzkommission fällen. Vom Rekursgericht fordert Xamax nach dem Entscheid vom letzten Mittwoch, dass der Rekurs aufschiebende Wirkung erzielt.
Demnach müsste Xamax die Lizenz erteilt werden – zumindest solange, bis das Rekursgericht den Entscheid der Disziplinarkommission nicht bestätigt hat. Die Disziplinarkommission hatte einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung „aus sportlich wichtigen Gründen“ entzogen, wie Kommissionspräsident Daniele Moro sagte. Mit einem Entscheid des Rekursgerichts ist bis zum Beginn der Rückrunde am 4. Februar zu rechnen.