Im Sommerhalbjahr sind in der Schweiz deutlich mehr Wohnungen online ausgeschrieben worden. Zwischen April und Ende September wurden rund 190’000 Wohnungen auf Internetplattformen angeboten – 12 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Eine Wohnung war durchschnittlich 33 Tage lang ausgeschrieben, nach 28 Tagen in der Vorperiode, wie der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT am Montag mitteilte.
SVIT erhebt gemeinsam mit der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich halbjährlich den Online-Wohnungsindex OWI, der auf allen Mietwohnungen beruht, die auf Schweizer Internetplattformen angeboten werden. Der OWI versteht sich als Alternative zur Leerstandquote, welche oftmals als Messwert für die Situation auf dem Wohnungsmarkt herangezogen wird.
Mit der längeren Insertionsdauer entspanne sich der Mietwohnungsmarkt markant, schreibt der Verband. Die Ursache für die Angebotsausdehnung liege bei einer rekordhohen Bautätigkeit im Mietwohnungssektor. Zudem stagniere die Nachfrage oder gehe gar zurück, da die Nettozuwanderung in diesem Jahr stark abgenommen habe.
Günstige Wohnungen gefragt
Auch in den Hot Spots stieg die Insertionszeit: In Zürich von 17 auf 19 Tage, in Basel von 20 auf 28 Tage und in Genf von 20 auf 24 Tage. Länger ausgeschrieben waren allerdings vor allem teurere Wohnungen. Kleine 1- und 2-Zimmer-Wohnungen für weniger als 1000 Franken Bruttomietzins pro Monat waren weiterhin schnell weg. Zwar habe sich der Markt leicht entspannt, bleibe aber angespannt, schreibt SVIT.
Wer beispielsweise in Zürich eine Wohnung für unter 1500 Franken suchte, musste sich jeweils beeilen: Solche waren durchschnittlich gerade mal 10 bis 11 Tage ausgeschrieben. Wohnungen für über 3500 Franken hingegen mussten 30 Tage länger als der Durchschnitt inseriert werden bis ein Nachmieter gefunden war. Generell verlängere ein hoher Preis die Insertionszeit, heisst es in der Mitteilung.
Formularpflicht auf Prüfstand
Der SVIT nutzte die Publikation der Daten für eine politische Forderung. Angesichts der Entspannung auf dem Mietwohnungsmarkt verlangt der Verband, dass nun die Formularpflicht überprüft wird, die in verschiedenen Kantonen der Schweiz gilt. Diese verursache bei den Vermietern einen erheblichen administrativen Aufwand und sei in einem funktionierenden Wohnungsmarkt wirkungslos.
Die Formularpflicht gilt in den Kantonen Genf, Freiburg, Neuenburg, Nidwalden, Waadt, Zug und Zürich. Sie soll massive Aufschläge des Mietzins bei Mieterwechseln bekämpfen. Denn damit müssen Vermieter neuen Mietern in einem Formular den vorherigen Mietzins mitteilen und eine allfällige Erhöhung begründen. Eine schweizweite Formularpflicht scheiterte im September im Parlament.