Zwei Tage nach dem Amoklauf von Lüttich ist die Zahl der Toten auf sechs gestiegen. Eine 75-jährige Frau erlag am Donnerstagmorgen ihren schweren Verletzungen, wie die belgische Nachrichtenagentur Belga unter Berufung auf einen Spitalsprecher meldete.
Die nun verstorbene Frau war bei dem Amoklauf verletzt worden und schwebte seither in Lebensgefahr. Die Behörden hatten zunächst irrtümlich ihren Tod gemeldet, die Angaben jedoch später korrigiert.
Der 33-jährige Täter hatte am Dienstag auf einem zentralen Platz in Lüttich drei Granaten gezündet und um sich geschossen. Zwei Jugendliche im Alter von 15 und 17 Jahren sowie ein 17 Monate altes Kleinkind wurden getötet.
In einem Anbau am Haus des Schützen fanden die Ermittler einen Tag später die Leiche einer 45-Jährigen, bei der es sich um die Putzfrau einer Nachbarin handelte. Von 125 bei dem Amoklauf Verletzten befanden am Donnerstag sich rund 30 noch im Spital. Fünf Menschen waren noch in einem kritischen Zustand, darunter ein Opfer mit schweren Kopfverletzungen.
Der Amokläufer, ein wegen Waffen- und Drogenbesitzes, Hehlerei und Vergewaltigung vorbestrafter Mann, hatte sich nach den Bluttaten mit einem Kopfschuss selbst getötet. Die Polizei sucht weiter nach einem Motiv für seine Bluttat. Laut seinem Anwalts fürchtete er, wegen sexueller Belästigung erneut hinter Gittern zu landen.
Blumen und Kerzen
Auch am zweiten Tag nach dem Amoklauf war die Stadt Lüttich in Trauer. Am Ort des Geschehens, an der Place Saint-Lambert, versammelten sich Hunderte Menschen und legten Blumen, Kerzen und Beileidsbriefe nieder.
Vor dem Rathaus bildete sich eine lange Schlange, weil sich viele Menschen in das Kondolenzbuch eintragen wollten. Für Samstagnachmittag kündigten Anwohner einen Trauermarsch an.
Auch im belgischen Parlament in Brüssel wurde am Mittag ein Beileidsbuch ausgelegt. Zu Beginn der Parlamentssitzung gedachten die Abgeordneten der Todesopfer in einer Schweigeminute.
Die belgische Regierung beschloss, dass der Opfer bei einer gemeinsamen Veranstaltung gedacht werden soll, bei denen die Wünsche der Angehörigen berücksichtigt werden sollen. Einen Staatstrauertag soll es dagegen nicht geben.