Das Bundesverwaltungsgericht muss sich mit den Kartellabsprachen bei Bau-Offerten von Aargauer Baufirmen beschäftigen. Zehn Baufirmen haben die von der Wettbewerbskommission (WEKO) verhängten Bussen weiter gezogen. Die WEKO hatte 17 Firmen zu Bussen von insgesamt 4 Mio. Franken verdonnert.
Zehn Parteien hätten die WEKO-Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde angefochten, hält der Aargauer Regierungsrat in am Freitag veröffentlichten Stellungnahmen zu zwei Parlamentsvorstössen fest.
Das grosse angelegte Kartell betraf 109 private und öffentliche Vergabeverfahren in den Jahren 2006 bis 2009. Die Unternehmen vereinbarten gemäss WEKO unter sich, wer mit welchen Beträgen Offerten einreichte. Damit teilten sie Bauprojekte und Kunden untereinander auf.
Gemäss Regierungsrat betrafen von den 109 untersuchten Arbeitsvergaben 67 öffentliche Auftraggeber. Aus der von der WEKO veröffentlichten Verfügung sei jedoch nicht ersichtlich, ob und in welchem Umfang dem Kanton ein Schaden entstanden sei.
Regierung will mehr Informationen
Der Regierungsrat habe deshalb sein bereits früher an die WEKO gestelltes Gesuch um Akteneinsicht noch einmal erneuert. Das Gesuch sei hängig, heisst es in den Stellungnahmen zu den parlamentarischen Vorstössen.
Wenn dem Kanton wegen des Bau-Kartells ein Schaden entstanden sein sollte, so will der Regierungsrat Schadenersatzbegehren prüfen. Aus kantonaler Sicht seien derzeit noch keine Konsequenzen erforderlich. Ein offener Wettbewerb bei Vergaben von Bauaufträgen sei jedoch wichtig, hält der Regierungsrat fest.